Politik berücksichtigt wichtige Forderungen zur Anpassung
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Der Nutri-Score soll europäisch werden. Neben der rechtssicheren Verwendung in allen Mitgliedstaaten sollen erforderliche Anpassungen der Berechnungsgrundlage von unabhängigen Wissenschaftlern diskutiert werden, um Widersprüche zu gängigen Ernährungsempfehlungen aufzulösen. Damit hat die Politik wesentliche Forderungen des Lebensmittelverbands berücksichtigt und auf den Weg gebracht.
Sowohl das deutsche Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) als auch die Minister weiterer europäischer Mitgliedstaaten haben bei einem ersten Treffen zum Nutri-Score wichtige Forderungen zur Anpassung der erweiterten Nährwertkennzeichnung aufgegriffen und auf den Weg gebracht: Der Nutri-Score soll europäisch werden, Rechtssicherheit soll in allen Mitgliedsstaaten geschaffen werden und erforderliche Anpassungen der Berechnungsgrundlage sollen von unabhängigen Wissenschaftlern diskutiert werden, um Widersprüche zu gängigen Ernährungsempfehlungen aufzulösen.
Christoph Minhoff, Hauptgeschäftsführer des Lebensmittelverbands, erläutert: „Die Tatsache, dass unsere wesentlichen Forderungen vom BMEL sowie weiteren europäischen Ministerien als wichtig für den Erfolg und die Aussagekraft des Nutri-Score angesehen werden, zeigt, dass es richtig war, sich konstruktiv in den Prozess einzubringen und diesen mit zu begleiten.“
Lebensmittelverband hatte auf notwendige Anpassungen hingewiesen
Der Lebensmittelverband hatte im Dezember 2019 mit Blick auf ernährungswissenschaftliche, rechtliche und gesundheitspolitische Aspekte notwendige Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Einführung des Nutri-Score auf freiwilliger Basis formuliert und diese dem BMEL übermittelt.
Die Kernforderung ist, dass der Nutri-Score ein europäisches System wird. Alle Rechte in Bezug auf den Nutri-Score liegen aktuell bei der französischen Gesundheitsbehörde Santé Publique France, die allein entscheiden kann, welche Anliegen Berücksichtigung finden und welche nicht. Damit sämtliche europäischen Ernährungsgewohnheiten abgebildet werden können, sollte die Modellhoheit an eine übergeordnete europäische Institution abgegeben werden. Das soll nun angegangen werden. So soll es nicht nur ein internationales Registrierungsportal der aktuellen Markenrechtsinhaberin Santé Publique France in allen Amtssprachen der beteiligten Staaten geben, sondern auch ein europäisches Sekretariat für den Nutri-Score, das der Markenrechtsinhaberin zuarbeitet. Ebenfalls soll eine international koordinierte Hotline für allgemeine Fragen eingerichtet werden, damit diese als Hilfestellung für die Wirtschaft einheitlich beantwortet werden können.
Auch über die vom Lebensmittelverband geforderten Anpassungen der Berechnungsgrundlage des Nutri-Score, um Widersprüchen zu allgemeinen Ernährungsempfehlungen aufzulösen, soll nun auf europäischer Ebene beraten werden. Hierfür soll ein international wissenschaftliches Gremium mit unabhängigen Wissenschaftlern aus den beteiligten Mitgliedstaaten etabliert werden. Mehr Rechtssicherheit bei der Verwendung des Nutri-Score soll schließlich dadurch gewährleistet werden, dass offizielle Dokumente, etwa zu den Verwendungsbedingungen, in allen Amtssprachen der beteiligten Staaten zur Verfügung stehen.
Das nächste Treffen der Minister soll im April 2020 stattfinden. Dann sollen die Maßnahmen konkretisiert werden.