Position/Stellungnahme

Rahmenbedingungen müssen stimmen: 10 Punkte zum Nutri-Score

- Der Lebensmittelverband Deutschland fordert Nachbesserungen beim Nutri-Score und hat dafür ein 10-Punkte-Papier veröffentlicht.

Der Lebensmittelverband Deutschland hat die Idee einer erweiterten, visuell arbeitenden Nährwertkennzeichnung für die Verpackungsvorderseite, die für Verbraucher:innen eine Orientierungshilfe darstellt, von Beginn an unterstützt und möchte deshalb nun die Entwicklung des Nutri-Score als empfohlenes Modell der Bundesregierung konstruktiv begleiten. Der Nutri-Score soll laut Bundesministerin Julia Klöckner „die gesunde Wahl zur einfachen Wahl“ machen und einen positiven Beitrag für die Übergewichtsprävention und -entwicklung leisten. Diesem Versprechen muss der Nutri-Score gerecht werden, weshalb die aktuell bestehenden Widersprüche zum Wohle und Schutz von Kunden und Unternehmen aufgelöst werden müssen. Deshalb fordert der Lebensmittelverband Deutschland eine Anpassung des Systems, die die tatsächlichen Ernährungsgewohnheiten der Verbraucher:innen sowie gängige Ernährungsempfehlungen berücksichtigt sowie Rechts- und Anwendungssicherheit für Unternehmen und ihre Marken gewährleistet.

1. Nutri-Score soll ein europäisches System werden

Alle Rechte in Bezug auf den Nutri-Score liegen aktuell bei der französischen Gesundheitsbehörde, die allein entscheiden kann, welche Anliegen Berücksichtigung finden und welche nicht. Damit sämtliche europäischen Ernährungsgewohnheiten abgebildet werden können, sollte die rechtliche Modellhoheit an eine übergeordnete europäische Institution abgegeben werden. So könnte die wissenschaftliche Bewertung beispielsweise von der EFSA (European Food Safety Authority/Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) abgedeckt werden. Auf diese Weise würde auch der Eindruck verhindert, dass nationale Interessen und Unternehmen bevorzugt würden.

2. Nutri-Score muss rechtssicher sein

Derzeit widerspricht der Algorithmus des Nutri-Score in einigen Bereichen den Vorgaben der Lebensmittelinformations-Verordnung sowie der Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (Health Claims-Verordnung). Der Nutri-Score muss mit europäischem Recht vereinbar sein und deshalb den Vorgaben beider Verordnungen entsprechen. Erforderlich ist dabei neben der Legitimierung mittels einer nationalen Regelung wie in Frankreich und Belgien auch, dass die Nutri-Score-Bewertungen selbst nicht irreführend sind. Dazu ist es erforderlich, dass ggf. Widersprüche zu allgemeinen Ernährungsempfehlungen in Deutschland (siehe Punkt 5.) durch eine Anpassung des Nutri-Score-Algorithmus aufgelöst werden. Das muss vor dem Inkrafttreten der nationalen Regelung geschehen.

3. Nutri-Score muss marken- und kartellrechtlich geprüft werden

Aufgrund der Bezugnahme auf eine derzeit in Frankreich angemeldete Marke und mögliche Marktverschiebungen in Deutschland ist eine Abklärung der marken- und kartellrechtlichen Konformität durch das BMEL zwingend erforderlich.

4. Gewährleistung der Freiwilligkeit

Der Nutri-Score ist eine freiwillige Kennzeichnung, das heißt es liegt im Ermessen eines jeden einzelnen Unternehmers, der Empfehlung der Bundesregierung zu folgen. Zur Gewährleistung der Freiwilligkeit muss auch sichergestellt werden, dass die Unternehmen nicht durch Dritte, zum Beispiel durch App-Anbieter oder Internetseiten von Nichtregierungsorganisation, eine Bewertung auferlegt bekommen, zumal diese Bewertung aufgrund der Tatsache, dass Dritte die exakte Rezeptur des Lebensmittels gar nicht kennen können, in aller Regel schlicht falsch sein wird. Nur mit Hilfe der verpflichtenden Nährwerttabelle können Externe keine exakte Nutri-Score-Berechnung vornehmen, da wesentliche Berechnungsgrundlagen wie der Obst- und Gemüseanteil oder der Ballaststoffgehalt sich oft weder aus der Nährwerttabelle noch aus dem Zutatenverzeichnis ablesen lassen.

5. Auflösen von Widersprüchen zu allgemeinen Ernährungsempfehlungen

Zehn Regeln hat die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) vor Jahren ausgesprochen und erst 2017 aktualisiert. Verbote gibt es nicht, alles ist erlaubt, aber in Maßen. Wer sich daran orientiert, erreicht eine gute Balance der wichtigsten Nährstoffe, Vitamine und Mineralstoffe. Diese zehn Regeln müssen als wissenschaftlicher Maßstab für die Bewertung des Nutri-Score zu Grunde gelegt werden:

a) Mehr Pflanzenöle berücksichtigen!
In den zehn Regeln der DGE werden allgemein Pflanzenöle empfohlen. Der Nutri-Score berücksichtigt seit Oktober 2019 lediglich drei Öle (Raps-, Oliven-, und Walnussöl) in der Obst- und Gemüsekomponente. Die Beschränkung auf diese drei Öle ist nicht nachvollziehbar. So nennt die DGE neben Rapsöl mindestens noch Lein- und Sojaöl namentlich als empfehlenswerte Öle.

b) Nüsse, Kerne und Ölsaaten gleichbehandeln!
Nüsse und Ölsaatenwerden werden trotz ihres hohen Kaloriengehaltes von der DGE empfohlen und können eine Portion Obst am Tag ersetzen. Es ist daher nicht nachvollziehbar, weshalb z. B. Leinsamen nicht in der Obst- und Gemüsekomponente berücksichtigt wird.

c) Kartoffeln berücksichtigen!
Knollen, insbesondere Kartoffeln und anderes stärkehaltiges Gemüse (wie Yamswurzeln oder Maniok), zählen nicht zu der Obst- und Gemüsekomponente des Nutri-Score. Die DGE bezeichnet aber auch diese Lebensmittel in ihren zehn Regeln als empfehlenswert, da sie viele Nährstoffe und wenig Kalorien enthalten und zur Ballaststoffaufnahme beitragen können.

d) Vollkornprodukte differenziert betrachten!
Die DGE-Empfehlung für Vollkornprodukte ist nicht ausreichend durch den Nutri-Score-Algorithmus abgebildet, da dieser im Hinblick auf den Ballaststoffgehalt nicht hinreichend differenziert.

e) Energiefreie Getränke wie etwa ungesüßte Kräuter- und Früchtetees sollten mit Wasser gleichgestellt werden!
Gemäß Nutri-Score-Algorithmus wird ausschließlich Wasser mit „A“ gekennzeichnet. Ungesüßte Kräuter- und Früchtetees sind nach den zehn Regeln der DGE gegenüber Wasser jedoch nahezu gleichgestellt. Die DGE empfiehlt zudem Saftschorlen als Flüssigkeitslieferanten. Auch diese müssen besser bewertet werden als dies aktuell der Fall ist.

f) Ungesättigte Fettsäuren berücksichtigen!
Fische und Nüsse sind wertvolle Quellen für ungesättigte Fettsäuren, deshalb sollte deren Gehalt bei der Bewertung auch berücksichtigt werden.

g) Tierische Proteinquellen gleich behandeln!
Der Proteingehalt von Käse wird aufgrund der Korrelation mit dem Calciumgehalt immer zu den positiven Inhaltsstoffen gezählt. Da Eisen zu den kritischen Nährstoffen in Deutschland gehört, Fleisch eine der wesentlichen Eisenquellen darstellt und darüber hinaus wichtige Mikronährstoffe wie Zink, Selen und B-Vitamine liefert, sollte eine entsprechende Regelung auch für das Protein aus Fleisch gelten. Auch für (See-)Fisch, der ein wertvoller Lieferant von Jod und Omega-3 Fettsäuren ist. sollte der Proteingehalt ohne Ausnahme anrechenbar sein.

6. Berücksichtigung der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie

Die vereinfachte Nährwertkennzeichnung wurde auch als unterstützendes Element der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie entwickelt. Dementsprechend sollte Nutri-Score die Ziele der Strategie fördern, nicht konterkarieren. In einigen Bereichen, z. B. beim Fettgehalt von Wurst- oder Käseprodukten, bildet der Algorithmus den Unterschied zwischen einem Lebensmittel mit normalem Fettgehalt und einem mit deutlich reduziertem Fettgehalt nicht ab. Beide Produkte würden dieselbe Wertung erhalten. Die Verbraucher:innen können in diesem Fall das „gesündere“ Produkt also über den Nutri-Score nicht erkennen.

7. Berücksichtigung der Verzehrmengen

Die Referenzmenge des Nutri-Score sind 100 Gramm bzw. Milliliter. Bei der Berechnung des Nutri-Score sollte berücksichtigt werden, dass bestimmte Lebensmittelgruppen grundsätzlich in kleineren Verzehrmengen konsumiert werden.

8. Konsistenz mit europäischen Vorgaben schaffen

Derzeit stehen die Rundungsregeln, die bei der Berechnung des Nutri-Score Anwendung finden, nicht im Einklang mit bestehenden europäischen Regelungen zur Lebensmittelkennzeichnung. Die Rundungsregeln des Nutri-Score sollten daher an europäische Regelungen angepasst werden, um innerhalb Europas eine Konsistenz im Bereich der Lebensmittelkennzeichnung zu schaffen.

9. Überprüfung der Auswirkungen auf den Gesundheitsstatus der Bevölkerung

Der Anspruch, ein Nährwertmodell wie der Nutri-Score könne einen Einfluss auf die Einkaufs- und Ernährungsgewohnheiten der Bevölkerung haben und so einen Beitrag zur Übergewichtsprävention leisten, sollte empirisch evaluiert werden. Hierzu müssen messbare Eckpunkte insbesondere für den Beitrag zur Übergewichtsprävention festgelegt werden.

10. Verwendung anderer erweiterter Nährwertkennzeichnungsmodelle

Die britische Lebensmittelampel, das skandinavische Schlüsselloch-Modell und weitere bereits in Europa verwendete Systeme, die laut Lebensmittelinformations-Verordnung zulässig sind, sollten auch in anderen europäischen Ländern eingesetzt werden dürfen. Wenn ein Unternehmen in Großbritannien die Ampel erfolgreich eingeführt hat, sollte es diese im Sinne einer einheitlichen Verpackungsgestaltung auch europaweit nutzen können.