Anhörung zum Nutri-Score am 17. Dezember 2019
Der Lebensmittelverband hat im Rahmen einer Anhörung zum Nutri-Score im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Anliegen und Fragen der Mitglieder zum Regelungsentwurf erläutert und um eine rasche Klärung gebeten, damit eine verlässliche Rechtsgrundlage für die freiwillige Verwendung des Nutri-Score in Deutschland geschaffen werden kann.
Am 17. Dezember fand im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Anhörung zum Verordnungsentwurf einer ersten Verordnung zur Änderung der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung statt. Nach Vorlage des Verordnungsvorschlags Ende November 2019 hatten die interessierten Kreise Zeit für eine Stellungnahme, die der Lebensmittelverband am Freitag, den 13. Dezember an das BMEL übermittelt hat:
Stellungnahme zum Entwurf einer ersten Verordnung zur Änderung der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung
Stellungnahme des Lebensmittelverbands
Darin betont der Verband, dass die Lebensmittelwirtschaft ungeachtet aller bekannten unterschiedlichen Positionierungen und Bewertungen zum Nutri-Score darin übereinstimmt, dass die Verwendung des Nutri-Score nicht nur rechtssicher sein und freiwillig bleiben muss, sondern auch, dass er so rasch wie möglich zu einem freiwilligen europäischen System werden sollte.
Grundlage der Stellungnahme ist der Zehn-Punkte-Forderungskatalog des Lebensmittelverbands, der vor allem auf die ernährungswissenschaftlichen Schwachstellen des Nutri-Score-Algorithmus hinweist und auch die Rechtssicherheit und Evaluation in den Blick nimmt:
- Nutri-Score soll ein europäisches System werden
- Nutri-Score muss rechtssicher sein
- Nutri-Score muss marken- und kartellrechtlich geprüft werden
- Gewährleistung der Freiwilligkeit
- Auflösung der Widersprüche zu allgemeinen Ernährungsempfehlungen
- Berücksichtigung der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie
- Berücksichtigung der Verzehrmengen
- Konsistenz mit europäischen Vorgaben schaffen
- Überprüfung der Auswirkungen auf den Gesundheitsstatus der Bevölkerung
- Verwendung anderer erweiterter Nährwertkennzeichnungsmodelle
Zeitplan zum Nutri-Score:
Der Verordnungsentwurf ist die Grundlage für eine legale und rechtssichere Verwendung des Nutri-Score in Deutschland. Eine Verwendung des Nutri-Score auf mehrsprachigen Verpackungen setzt weiterhin voraus, dass entsprechende legitimierende Regelungen in allen Mitgliedstaaten erlassen werden, in denen die Lebensmittel vertrieben werden sollen.
Der aktualisierte Zeitplan für den Nutri-Score sieht nun folgende weitere Schritte vor:
- Notifizierung der Regelung nach Brüssel im Januar 2020 mit einer sechsmonatigen sogenannten Wartefrist.
- Nationale Regelung tritt frühestens im Juli/August 2020 in Kraft.
Wie entscheidet die Wirtschaft?
Es wird dann die Entscheidung jedes Lebensmittelunternehmens sein, ob es zusätzlich zur Pflichtkennzeichnung und ggf. in Ergänzung oder anstelle der Referenzmengenangaben auch die Nutri-Score-Kennzeichnung verwendet. Bei der Entscheidung für oder gegen den Nutri-Score wird es wie in Spanien ganz entscheidend darauf ankommen, ob die Nutri-Score Berechnungsgrundlage auf die Produktzusammensetzung und die Ernährungsgewohnheiten in Deutschland „passt“. Dazu müssen die erforderlichen Anpassungen zur Vermeidung vor allem von Widersprüchen zu den geltenden Ernährungsempfehlungen hierzulande möglichst noch vor dem Inkrafttreten der nationalen Regelung erfolgen. Die Gelegenheit dazu besteht, denn schon im Februar treffen sich die Staaten, die den Nutri-Score empfehlen oder empfehlen wollen, um u.a. genau solche Fragen zu diskutieren – und Änderungsbedarf wird nicht nur in Deutschland angemeldet, sondern auch in Frankreich, den Niederlanden. Belgien, Spanien und der Schweiz.
Download:
Lebensmittelverband Deutschland (2019): Nutri-Score – Rahmenbedingungen müssen stimmen!
Stellungnahme zum Entwurf einer ersten Verordnung zur Änderung der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung