Unsere Verbandsgeschichte
Die Geschichte des heutigen Lebensmittelverbands reicht 120 Jahre zurück, bis ins Jahr 1901.
Der Ursprung des Verbands ist der Bund Deutscher Nahrungsmittel-Fabrikanten und -Händler e. V. (kurz Nürnberger Bund), der von 1901 bis 1945 bestand und 1955 unter dem Namen Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (kurz BLL) wiedergegründet wurde. 2019 erfolgte die Umbenennung des Verbands in Lebensmittelverband Deutschland e. V.
1901–1955: Vom Nürnberger Bund zum BLL
Anfang 1955 luden 64 Persönlichkeiten aus Lebensmittelindustrie, -handwerk und -handel zur Gründung „eines Bundes für Lebensmittelkunde und Lebensmittelrecht (Nürnberger Bund)“ ins Grand-Hotel Fürstenhof nach Nürnberg ein. Diese hatten laut Einladungsschreiben „in enger Fühlungnahme mit Organisationen und Persönlichkeiten der Ernährungswirtschaft die organisatorischen Vorbereitungen zur Neugründung übernommen“. Man wollte wieder eine Organisation ins Leben rufen, die an die Arbeiten des 1901 gegründeten „Bundes Deutscher Lebensmittel-Fabrikanten und -Händler für Lebensmittelkunde und Lebensmittelrecht e. V.“ – Nürnberger Bund genannt – anknüpfen und sich mit den beiden für die Wirtschaft relevanten Themenfeldern befassen sollte. Konzipiert war die Gründung des späteren „Bunds für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL)“ (heute: „Lebensmittelverband Deutschland“) als Wiedergründung des „Nürnberger Bundes“. Dieser hatte Lebensmittelwirtschaft, -wissenschaft und -recht in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts entscheidend mitgestaltet.
Der Nürnberger Lebensmittelbund
Das Ende des 19. Jahrhunderts war geprägt von der Industrialisierung, die auch im deutschen Lebensmittelmarkt starke technische und wirtschaftliche Veränderungen mit sich brachte. Die daraus resultierenden Konflikte und eine zunehmende Rechtsunsicherheit führten auf der Schwelle zum neuen Jahrhundert zur Gründung des Verbands Bund Deutscher Nahrungsmittel-Fabrikanten und -Händler e. V. Der später kurz „Nürnberger Bund“ genannte Dachverband hatte die Aufgabe die Interessen der zu dieser Zeit stark zersplitterten Lebensmittelindustrie und des Lebensmittelhandels zu wahren und stärken. Zur Gründungsversammlung kamen am 19. Mai 1901 25 Vertreter aus Industrie und Handel im Frankfurter Hof in Frankfurt am Main zusammen. Als erster Geschäftsführer wurde der Lebensmittelchemiker Dr. Robert Kayser bestellt, der die Gründung gemeinsam mit Otto Pfaeffle und August Ertheiler angeregt hatte. Am 1. Januar 1905 gehörten dem Nürnberger Bund bereits 432 Unternehmen und Einzelmitglieder sowie 30 Verbände an (1).
Bereits auf der zweiten Mitgliederversammlung am 7. Dezember 1902 in Frankfurt am Main wurde die Herausgabe eines gemeinsamen Regelwerks für die Branche beschlossen. Die Zentralstelle des Nürnberger Bundes und die einzelnen betroffenen Gruppen der Lebensmittelwirtschaft berieten sich im Verlaufe des Jahres 1904 und in den ersten Monaten des Jahres 1905 in 24 Versammlungen und erarbeiteten Vorschläge. Diese verschickte sie an Handels- und Landwirtschaftskammern, Untersuchungsinstitutionen und Lebensmittelchemie-Verbände mit der Bitte um gemeinsame Beratung. Die letzte Beratung fand am 10. April 1905 in Nürnberg statt – der Beratungsgegenstand: Bier. Als Ergebnis der Beratungen erschien im Herbst 1905 bei Carl Winter in Heidelberg das Deutsche Nahrungsmittelbuch. Es enthielt Begriffsbestimmungen und Regeln für die Beschaffenheit, Bezeichnung und Deklaration von Lebensmitteln sowie eine Zusammenstellung der die Lebensmittelwirtschaft betreffenden Gesetze und Verordnungen. Im Jahr 1909 erschien eine zweite aktualisierte Auflage. Eine dritte, von Dr. Valentin Gerlach bearbeitete Ausgabe folgte im Jahr 1922 unter den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen nach dem ersten Weltkrieg.
Neben der Mitarbeit an der Ausgestaltung des Lebensmittelrechts beteiligte sich der Nürnberger Bund an der Diskussion um die Gestaltung der amtlichen Lebensmittelkontrolle.
Neuorganisation 1936 und Auflösung 1945
Im Jahr 1934 erkannte der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft die „Wirtschaftsgruppe Lebensmittelindustrie“ innerhalb der Reichsgruppe Industrie als alleinige Vertretung ihres Wirtschaftszweigs an. Deren Fachgruppen und Fachuntergruppen traten anstelle der freien Verbände. Der Nürnberger Bund wurde als neutraler „Zweckverband“ für rechtliche und wissenschaftliche Fragen angesehen und durfte weiter bestehen (2), verlor aber seine wirtschaftspolitische Funktion. Mit Fokus auf sein Aufgabengebiet wurde der Verband mit einer am 2. Dezember 1936 beschlossenen Satzungsänderung in Bund Deutscher Lebensmittel-Fabrikanten und -Händler für Lebensmittelkunde und Lebensmittelrecht e. V. umbenannt.
Im Jahr 1945 erfolgte die Auflösung des Verbandes. Zuletzt gehörten dem Nürnberger Bund 275 Unternehmen und Personen der Lebensmittelindustrie und des Lebensmittelhandels – darunter 38 Brauereien –, sechs Handelskammern, neun Wirtschaftsfachgruppen und Reichsinnungsverbände sowie zehn Chemielabore und Chemiker an (3).
Wiedergründung 1955: Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde
Bis 1953 nahm sich übergangsweise ein Ausschuss für Lebensmittelkunde und Lebensmittelrecht in der 1949 gegründeten Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie der Aufgaben des Nürnberger Bundes an. Ende 1953 teilte dieser jedoch mit, dass er „die Wiedererrichtung“ des Nürnberger Bunds „für dringend erforderlich“ hielt (4).
Im Februar 1955 lud dann der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie, Dr. Günther Heinicke, zur Generalversammlung für eine Neu- bzw. Wiedergründung des Nürnberger Bundes ein. Die Gründungsversammlung des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. kam am 10. März 1955 im Grand-Hotel u. Fürstenhof Nürnberg zusammen. In der ersten Version der Satzung trägt der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde noch die Abkürzung „Nürnberger Bund“. Diese beanspruchte jedoch eine andere Organisation für sich. Aus Gründen der Traditionsanknüpfung wurde zunächst als Sitz Nürnberg bestimmt. Zum ersten Präsidenten wurde Dr. Walter Kraak (Dr. August Oetker GmbH) gewählt.
Insgesamt 64 Unternehmen erwarben die Mitgliedschaft. Auf 80.000 DM belief sich der erste Etat.
Der die Lebensmittelkette übergreifende Verband sollte Sprachorgan der gesamten Lebensmittelwirtschaft werden: „In seinen Gremien werden in objektiver Behandlung der Probleme Stellungnahmen zu erarbeiten sein, die den Anspruch erheben können, die abgeklärte Auffassung der deutschen Ernährungswirtschaft wiederzugeben. Verwaltung, Parlament und Wissenschaft werden die Stellungnahmen des Bundes umso höher bewerten, je eindeutiger der Bund für die gesamte Ernährungswirtschaft repräsentativ ist.“ (5)
1955 – 2015: 60 Jahre BLL
In den folgenden 60 Jahren wurde der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (die Abkürzung „BLL“ bürgerte sich ein) als stufenübergreifender Repräsentant der gesamten Lebensmittelwirtschaft für diese unverzichtbar. In Politik, Verwaltung und Wissenschaft erarbeitete er sich hohe Anerkennung.
In seiner Konstruktion als stufenübergreifende Spitzenverband der Lebensmittelkette ist der Verband im europäischen und weltweiten Verbändewesen einzigartig. Diese entspricht der Gesamtverantwortung aller Stufen der Lebensmittelkette, so wie sie – 45 Jahre nach der Gründung – seit 2002 in der sogenannten EU-Basisverordnung (VO (EU) Nr. 178/2002) rechtlich niedergelegt ist. Schon die Gründungsväter waren der Überzeugung, dass es im Interesse aller wirkungsvoller ist, möglichst mit einer Stimme gegenüber Gesetzgeber, Verwaltung, Gesellschaft und Medien aufzutreten. Dies gilt unverändert bis heute.
Der Verbandszweck im Wandel der Zeit
Zur Gründungszeit war der Auftrag des BLL vorwiegend auf die Mitwirkung an der Fortbildung (= Entwicklung) des Lebensmittelrechts fokussiert; er sah sich nicht als Interessenvertretung sondern wollte in der Tradition des alten Nürnberger Bundes, „in absoluter Unparteilichkeit (…) wirken“ (Dr. Walter Kraak, erster Präsident des BLL, in seiner Gründungsrede (6)).
Die Gründungsversammlung 1955 beschloss folgenden Satzungszweck:
„Der BLL hat die Aufgabe an der Vereinheitlichung und Fortbildung des Lebensmittelrechts und der Lebensmittelkunde in Anpassung an die Entwicklung von Wissenschaft und Technik mitzuwirken, sowie auf diesen Gebieten anregend und fördernd tätig zu sein.“
Die 2015 geltende Satzung lautete:
„Der BLL hat die Aufgabe an der Gestaltung und Fortbildung des Lebensmittelrechts auf nationaler und internationaler Ebene sowie an der Entwicklung der Lebensmittelkunde in Anpassung an den Fortschritt von Wissenschaft und Technik mitzuwirken und auf diesen Gebieten anregend und fördernd und informativ tätig zu sein.“
Im Kern ist der Zweck unverändert; die Änderungen berücksichtigen die mittlerweile überwundene, zur Zeit der Gründung noch gravierende Rechtssplitterung in der Bundesrepublik, die hinzugekommene europäische und internationale Dimension sowie die Notwendigkeit einer informativen Öffentlichkeitsarbeit des Verbands.
In den sechs Jahrzehnten ist eine umfassende Dienstleistung des Verbands für seine Mitglieder hinzugekommen. Heute ist er auch Interessenvertreter der Lebensmittelwirtschaft – nach wie vor basierend auf hochqualifizierter rechtlicher und naturwissenschaftlicher Expertise und auf breiter Meinungsbildung der gesamten Mitgliedschaft. Und der Verband hat sein Aufgabengebiet deutlich erweitert (bis hin zur Nanotechnologie), wobei insbesondere auch die immer wichtiger gewordene Öffentlichkeitsarbeit eine große Rolle spielte.
Die Entwicklung der Mitgliedschaft
In diesen 60 Jahren wurde der BLL deutlich größer (Mitgliedschaft Januar 2015: 77 Verbände, 250 Unternehmen sowie 148 Einzel- und korporative Mitglieder).
Die Mitgliedschaft hat sich weit über die Gründungsbereiche Industrie, Handel, Handwerk ausgedehnt. Sie umfasst heute die gesamte Lebensmittelkette, beginnend mit dem Futtermittelbereich über die Landwirtschaft, die industrielle und handwerkliche Verarbeitung, den Handel bis hin zur Gastronomie. Mit eingeschlossen sind alle relevanten Zulieferbereiche wie Verpackungsindustrie, Chemische Industrie sowie auch die Tabakindustrie (bis zum Jahre 2005 waren Tabakerzeugnisse im Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz geregelt). Seit 1968 sind auch ausländische Unternehmen zugelassen. Und schließlich bilden Einzel- und korporative Mitglieder, wie Anwälte, Laboratorien oder Verlage, eine wichtige Säule der Mitgliedschaft. Die Unternehmensmitgliedschaften gewährleisten unmittelbaren Input aus der Praxis und erhalten Unterstützung in Einzelfragen. Die Verbände stellen die Repräsentativität der gesamten Lebensmittelwirtschaft und ihrer Zulieferbereiche sicher. Sie profitieren für ihre eigene Verbandsarbeit von der Expertise des Spitzenverbands.
Wissenschaftlicher Beirat und Rechtsausschuss
Bereits in seiner vierten Sitzung im Oktober 1955 beschloss das BLL-Kuratorium die Berufung eines Wissenschaftlichen Beirates. Er soll sich „aus bekannten und anerkannten Wissenschaftlern auf dem Gebiet der Lebensmittelkunde und des Lebensmittelrechts“ zusammensetzen. Die ehrenamtlichen Mitglieder beraten den BLL zu grundsätzlichen Fragen aus ihren jeweiligen Disziplinen. Ganz überwiegend befasste sich der Beirat mit naturwissenschaftlichen Themen. Von Zeit zu Zeit veröffentlicht er Stellungnahmen, die in Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Medien große Beachtung finden.
Angesichts der Bedeutung des Lebensmittelrechts und der Aufmerksamkeit, die die Rechtswissenschaft diesem Rechtsgebiet zunehmend schenkt, beschloss das BLL-Kuratorium in seiner 113. Sitzung am 14. November 1990 die Berufung einer „Sektion Lebensmittelrecht“ des Wissenschaftlichen Beirates. Hochrangige Wissenschaftler aus dem öffentlichen Recht, dem Zivil- und Strafrecht sowie dem Europarecht befassen sich seitdem insbesondere mit der verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Einbettung des Lebensmittelrechts und veröffentlichen dazu von Zeit zu Zeit je nach Anlass Grundsatzpositionen.
In der 73. Sitzung am 23. Juni 1977 berief das Kuratorium den Rechtsausschuss des BLL mit der Zielsetzung, dass er sich mit grundsätzlichen Rechtsfragen befasst, die nicht in die Kompetenz einzelner Fachausschüsse fallen. In seiner 38-jährigen Tätigkeit hat dieses Gremium eine Vielzahl von Rechtsfragen beleuchtet, Stellungnahmen verfasst und mit Veröffentlichungen zur Diskussion der lebensmittelrechtlichen Entwicklung beigetragen. Die Mitglieder dieses Gremiums werden vom Vorstand des BLL für die Dauer von vier Jahren berufen; der Vorsitzende ist geborenes Mitglied des Kuratoriums.
Bonn, Berlin, Brüssel
Nach der Wiedergründung in Nürnberg war der Sitz des Verbands bis zum Jahre 2010 Bonn. Im August 2010 erfolgte der Komplettumzug nach Berlin. Bereits ein Jahr vorher hatte der BLL in Brüssel ein Büro eröffnet, das die Begleitung der europäischen Themen „vor Ort“ und insbesondere den Kontakt zum Europäischen Parlament, der Kommission und dem Rat gewährleistet.
Schwerpunktthemen und Errungenschaften des Verbands
Der Verband unterstützte insbesondere die Entwicklung des Kennzeichnungsrechts, des Zusatzstoffrechts sowie die Harmonisierung des Lebensmittelrechts in Europa. Gleichzeitig stieg seine Relevanz auch in der öffentlichen Diskussion um Lebensmittel und Ernährung. Mehr Informationen dazu geben die folgenden geschichtlichen Schwerpunktartikel:
- Der BLL und die Geschichte der Lebensmittelkennzeichnung
- Der BLL und die Entwicklung des deutschen Lebensmittelrechts
- Der BLL und die Europäisierung des Lebensmittelrechts
- Der BLL und die deutsche Wiedervereinigung
- Der BLL und die Geschichte der Verbraucherinformation
- Der BLL und die Geschichte der Leitsatzarbeit zum Deutschen Lebensmittelbuch
- Der BLL und die Geschichte des Themas Ernährung zwischen Wissenschaft, Politik und Weltanschauung
- Der BLL und seine Geschichte als Krisenmanager
- Der BLL und die Geschichte seiner Öffentlichkeitsarbeit
- Der BLL und die Geschichte der Lebensmittelzusatzstoffe und des Zusatzstoffrechts
2015 – 2020: Vom BLL zum Lebensmittelverband Deutschland
Um den politisch-rechtlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen und die Dimension seiner Mitglieder, Themenfelder und Tätigkeiten abzubilden, nannte sich der Verband – als Ergebnis eines 2015 gestarteten internen Prozesses – im Jahr 2019 um in Lebensmittelverband Deutschland. Mit Eintragung ins Vereinsregister wurde die Umbenennung im Juli 2019 abgeschlossen.
Der begleitende Rebranding-Prozess mit neuem Logo und Markenauftritt wurde mit der Auszeichnung Rebrand 100: merit bei den 2020 Rebrand 100 Global Awards bedacht. Sein 65-jähriges Bestehen feierte der Verband 2020 unter neuem Namen.
Quellen
(1) Deutsche Nahrungsmittel-Rundschau 1905, Nr. 6
(2) Deutsche Lebensmittel-Rundschau 1936, Nr. 4
(3) Mitgliederliste vom 1. Januar 1945
(4) Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (20. November 1953): „Nürnberger Bund“ in Neugründung. In: Mitteilungen der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie vom 20. November 1953.
(5) Protokoll der zweiten Kuratoriumssitzung vom 18. April 1955, TOP 1
(6) BLL-Schriftenreihe Heft 1, S. 6
Herausragende Personen
Präsidenten des Verbands seit 1955:
Dr. Walter Kraak, Dr. August Oetker GmbH (Ehrenpräsident)
Rudolf Auf dem Hövel, Deutsches Tiefkühlinstitut e. V. (Ehrenmitglied)
Dr. Karl Schneider, Südzucker AG (Ehrenpräsident)
Dr. Manfred Nekola, Nestlé Deutschland AG
Dr. Theo Spettmann, Südzucker AG
Dr. Werner Wolf, Bitburger Braugruppe
Stephan Niessner, Ferrero Deutschland GmbH (Ehrenmitglied)
Philipp Hengstenberg, Hengstenberg GmbH & Co. KG
René Püchner, Capri Sun Vertriebs GmbH
Hauptgeschäftsführer des Verbands seit 1955:
Günther Klein
Dr. Gerhard Hein
Prof. Dr. Matthias Horst
Christoph Minhoff