Informationen an die Wirtschaft über AFFL-Beschlüsse
Die Arbeitsgruppe Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen bei Lebensmitteln tierischer Herkunft (AFFL) der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) berät Sachverhalte aus der Sicht der Veterinärüberwachung mit dem Ziel des einheitlichen Verwaltungshandelns.
Einzelne Beschlussfassungen werden über den AFFL-Vorsitz (seit 2024 bei Baden-Württemberg) dem Lebensmittelverband zur Information der Wirtschaftskreise übermittelt. An dieser Stelle werden über den Lebensmittelverband Deutschland alle seit 2017 eingegangenen AFFL-Beschlüsse sämtlichen interessierten Kreise zum Download zur Verfügung gestellt.
Auslobung „aus eigener Schlachtung“
Ausnahmen vom Geltungsbereich der VO (EG) Nr. 853/2004 und Nr. 852/2004 für kleine Mengen
Weiterentwicklung der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung im Bereich Geflügel
Tabelle „Fleischhygiene zur Prävention lebensmittelhygienischer Risiken bei der Geflügelschlachtung“