Informationen an die Wirtschaft über AFFL-Beschlüsse
Die Arbeitsgruppe Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen bei Lebensmitteln tierischer Herkunft (AFFL) der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) berät Sachverhalte aus der Sicht der Veterinärüberwachung mit dem Ziel des einheitlichen Verwaltungshandelns.
Einzelne Beschlussfassungen werden über den AFFL-Vorsitz (seit 2024 bei Baden-Württemberg) dem Lebensmittelverband zur Information der Wirtschaftskreise übermittelt. An dieser Stelle werden über den Lebensmittelverband Deutschland alle seit 2017 eingegangenen AFFL-Beschlüsse sämtlichen interessierten Kreise zum Download zur Verfügung gestellt.
Auslobung „aus eigener Schlachtung“
Ausnahmen vom Geltungsbereich der VO (EG) Nr. 853/2004 und Nr. 852/2004 für kleine Mengen
Weiterentwicklung der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung im Bereich Geflügel
Tabelle „Fleischhygiene zur Prävention lebensmittelhygienischer Risiken bei der Geflügelschlachtung“
AFFL-Expertengremium Listeria zur Kategorisierung und Listung von Produkten
Die vom Lebensmittelverband Deutschland e. V. veröffentlichte anerkannte Leitlinie für Gute Verfahrenspraxis mit „Empfehlungen für Präventionsmaßnahmen gegen Listeria monocytogenes in bestimmten Bereichen der Lebensmittelherstellung“ verdeutlicht die praktische Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 und gibt Hinweise zur erforderlichen Kategorisierung von Produkten aufgrund des produktspezifischen Wachstumspotentials für Listeria monocytogenes. Nach AFFL-Beschluss wurde ein „AFFL-Expertengremium“ aus Vertretern der Länder- und Wissenschaftsbehörden unter Einbindung von Experten aus der Wirtschaft gegründet. Das Gremium soll „Listen“ mit Lebensmitteln mit vergleichbaren Merkmalen erstellen, die anerkannterweise der Kategorie 1.2 oder 1.3 zuzuordnen sind. Dies soll zukünftig den Lebensmittelunternehmen und Behörden einvernehmlich die Kategorisierung erleichtern. An dieser Stelle werden die Hintergründe, das Verfahren sowie die Möglichkeiten der Wirtschaftsbeteiligten, Anträge zur Listung ihrer Produkte zu stellen, veröffentlicht, um auch außerhalb des Mitgliedskreises auf das Verfahren hinzuweisen und die Antragsunterlagen öffentlich bereit zu stellen. Anträge gemäß diesem Verfahren können formlos unter Beachtung der Kriterien in dem Pflichtenheft an den Lebensmittelverband staehle[at]lebensmittelverband.de gerichtet werden. Der Lebensmittelverband ist jedoch inhaltlich nicht an den jeweiligen Beurteilungen und Beschlussfassungen zu einer Empfehlung beteiligt.
Erläuterungen der AFFL zur Einrichtung der AFFL-Expertengruppe Listeria
Kriterien und Parameter, die dem Expertengremium für die Bewertung von Anträgen zur Einordnung von Produktkategorien in die Lebensmittelkategorie nach 1.3 vorgelegt werden sollten (Pflichtenheft)
Antragsverfahren
Kontaktdaten des AFFL-Expertengremium Listeria