Leitlinie für Gute Verfahrenspraxis Empfehlungen für Präventionsmaßnahmen gegen Listeria monocytogenes in bestimmten Bereichen der Lebensmittelherstellung
Die Leitlinie zur Listerien-Prävention ist vor dem Hintergrund aktueller Listeriose-Ausbrüche auf Bitten der „LAV-Arbeitsgruppe Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft“ (AFFL) entstanden. Sie wurde in besonderer Zusammenarbeit von Experten aus verschiedenen Bereichen der Wirtschaft, Behörden und Wissenschaft unter Federführung des Lebensmittelverbands Deutschland e. V. erstellt.
Die Leitlinie bietet im Wesentlichen ein abgestimmtes Konzept für Wirtschaft und Überwachung an, das breite Anwendung für die Herstellung von Produkten mit Listerien-Risiko in verschiedenen Branchen und Prozessen ermöglicht. Ferner werden neben den rechtlichen Grundlagen und „Best-Practice-Hinweisen“ zur Basishygiene die bereits beschlossenen Empfehlungen der AFFL zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 berücksichtigt und so der Praxis zugänglich gemacht. Auch die Verhältnisse in handwerklich arbeitenden Betrieben werden angemessen berücksichtigt.
Die Leitlinie wurde im Rahmen des Verfahrens der AVV Lebensmittelhygiene von den Bundesländern unter Koordination des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen geprüft und anerkannt. Sie erfüllt als nationale Leitlinie die Anforderungen des Artikels 8 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004. Die Mitteilung an die Europäischen Kommission erfolgte durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Leitlinien für Gute Verfahrenspraxis bieten eine freiwillige Orientierungshilfe für Lebensmittelunternehmer und Behörden. Sie sind nicht verbindlich.