Was an Hygiene zu beachten ist
Um Servicekräften in Supermärkten, Bäckereien, Fleischereien und auch Restaurants, die aktuell nur Mahlzeiten zum Mitnehmen anbieten dürfen, Hinweise für den hygienischen Umgang mit Mehrwegbehältnissen zu geben, hat der Lebensmittelverband Deutschland ein Merkblatt veröffentlicht, begleitet von einem Lehrvideo.
Frischeboxen für Käse und Wurst, Beutel für Obst und Brot oder Getränkeflaschen – es gibt viele Möglichkeiten für Verbraucher:innen eigene Mehrwegbehältnisse beim Einkauf im Einzelhandel, beim Metzger oder Bäcker oder in Cafés und anderen gastronomischen Einrichtungen zu nutzen und so Verpackungsmaterial einzusparen. Die Coronavirus-Eindämmungsmaßnahmen verbieten derzeit den Verzehr von Lebensmitteln in gastronomischen Betrieben. Erlaubt – und für viele Gastronomen ein Rettungsanker – ist in den meisten Bundesländern die Außer-Haus-Abgabe. Viele Gäste bringen hierfür auch die eigenen Behältnisse zur Vermeidung von Einweggeschirr mit.
Hygienegesicherte Abläufe aktuell wichtiger denn je
Mehr denn je sind deshalb hygienegesicherte Abläufe in den Betrieben und im Umgang mit Kundenbehältnissen wichtig. Gemeinsam mit weiteren Branchenverbänden hat der Lebensmittelverband Deutschland dafür ein Merkblatt erarbeitet und jetzt veröffentlicht. Durch diese Aufklärungsmaßnahmen sollen die Kompetenz und die Bereitschaft der Unternehmen unterstützt werden, diesen Service für ihre Kund:innen flächendeckend anzubieten.
Das Merkblatt steht hier zum Download zur Verfügung:
Auf Grundlage des Merkblatts hat der Lebensmittelverband zudem ein Lehrvideo für Servicekräfte erstellt, das auf seinem YouTube-Kanal zur Verfügung steht:
Mehr Mehrweg
„Verpackungen haben eine wichtige Schutzfunktion für Lebensmittel“, merkt Dr. Sieglinde Stähle aus der Wissenschaftlichen Leitung des Lebensmittelverbands an. „Aber Viele fragen, ob es Alternativen zu Einwegverpackungen gibt und leisten dazu gerne ihren Beitrag. Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung sind auch für die Lebensmittelbranche zentrale Anliegen und deshalb können Kundinnen und Kunden ihr eigenes Geschirr und ihre eigenen Behälter mitbringen, in denen sie ihre Lebensmittel nach Hause transportieren können.“
Dabei muss aber besonders auf Hygiene geachtet werden: „Es gilt generell – und insbesondere in den Zeiten der Maßnahmen gegen die Covid-19-Epidemie –, dass die Verhalten und Abläufe hygienisch einwandfrei sind damit die Lebensmittelsicherheit gewährleistet ist und die Lebensmittelunternehmer ihre Sorgfaltspflicht erfüllen“, so Dr. Stähle. „Deshalb haben wir eine Leitlinie zum hygienischen Umgang mit kundeneigenen Behältern in Form eines Merkblatts erstellt. Dieses ist bundesweit von den Überwachungsbehörden anerkannt. Darin erklären wir den Kolleginnen und Kollegen die wichtigsten Anforderungen und geben konkrete Handlungsempfehlungen.“
Merkblatt gilt als wirtschaftsseitige Leitlinie
Das Merkblatt gilt als wirtschaftsseitige Leitlinie und ist von allen Bundesländern geprüft. Es beinhaltet die relevanten rechtlichen Aspekte, die notwendigen betrieblichen Voraussetzungen und gibt den Lebensmittelunternehmern Empfehlungen, wie sie die sachgerechte, hygienische Handhabung der kundeneigenen Behältnisse, insbesondere beim Befüllvorgang, leisten können.
Diese Leitlinie entstand unter Mitwirkung folgender Verbände: Bundesverband der Systemgastronomie (BdS), Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH), Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft, Deutscher Konditorenbund und Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks.