Behältnisse mitbringen möglich

Es gibt viele Möglichkeiten für Verbraucher:innen, eigene Mehrwegbehältnisse beim Einkauf im Einzelhandel, beim Metzger oder Bäcker oder in Cafés und anderen gastronomischen Einrichtungen zu nutzen.
Es gibt viele Möglichkeiten für Verbraucher:innen, eigene Mehrwegbehältnisse beim Einkauf im Einzelhandel, beim Metzger oder Bäcker oder in Cafés und anderen gastronomischen Einrichtungen zu nutzen.
© Fotos: Olga, Laura - stock.adobe.com; Collage: LebensmittelverbandDer erneute Quasi-Lockdown seit Anfang November setzt viele Gastronom:innen wirtschaftlich stark unter Druck. Außerhaus-Angebote, also gelieferte Speisen oder solche zum Selbstabholen, sind eine wichtige Möglichkeit, die Verluste in der COVID-19-Pandemie zu reduzieren.
Um unnötigen Verpackungsmüll zu vermeiden, möchten viele Verbraucher:innen gerne eigenes Geschirr oder Transportbehältnisse verwenden. Doch manche Gastronom:innen sind unsicher, ob dies zulässig ist. Hygieneexpertin Dr. Sieglinde Stähle vom Lebensmittelverband Deutschland kann hier beruhigen: „Auch in Corona-Zeiten ist es grundsätzlich zulässig und möglich, wenn ein paar zusätzliche Regeln der Lebensmittelhygiene beachtet werden.“
Eigene Behältnisse grundsätzlich möglich
Wenn ein:e Kund:in ein eigenes Behältnis mitbringt, so müsse vor allem darauf geachtet werden, dass Kreuzkontaminationen vermieden werden. „Das Kundengeschirr darf nicht durch den ganzen Betrieb wandern, sondern muss an einer Stelle gehalten, befüllt und verschlossen werden“, so Stähle. Auch rechtlich tragen die Gastronom:innen keine Verantwortung, wenn das Kundengeschirr ungeeignet ist oder zum Beispiel ungewünschte Stoffe abgibt.
Merkblätter und Lehrvideos für Servicekräfte
Für die Servicekräfte in Supermärkten, Bäckereien, Fleischereien, Cafés und Restaurants gibt es Merkblätter und Lehrvideos des Lebensmittelverbands Deutschland, die den richtigen, hygienischen Umgang mit Kundenbehältnissen erklären.

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