Was bedeuten „vegan“ und „vegetarisch“?
Ob das „vegetarische Schnitzel“ auch künftig so heißen darf, befindet sich momentan noch in der Diskussion. Aber für die freiwillige Auslobung der Begriffe „vegetarisch“ und „vegan“ bei Lebensmitteln gibt es bereits klare Vorgaben.
In Deutschland ernähren sich laut Vegetarierbund Deutschland acht Millionen Menschen vegetarisch und 1,3 Millionen Menschen vegan, also rein pflanzlich. Das sind zehn bzw. 1,6 Prozent der gesamten Bevölkerung. Hinzu kommt eine nicht unerhebliche Anzahl von Flexitariern, die nur selten Fleisch und Wurstwaren essen. Der Bedarf an entsprechenden Produkten für diese Zielgruppe ist also ungebrochen und die Lebensmittelwirtschaft bietet hier eine große Vielfalt an.
Leitsatz für vegetarische und vegane Produkte
Ein Trend sind beispielsweise Fleischersatzprodukte. Die Hersteller bezeichnen diese analog zu den Fleisch- und Wurstwaren, deren Geschmack imitiert werden soll, als „vegetarisches Schnitzel“ oder „vegetarischen Schinken“. Aktuell wird innerhalb der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) darüber diskutiert, ob diese Fleischersatzprodukte auch künftig so genannt werden dürfen oder ob die Bezeichnungen den originalen Fleisch- und Wurstwaren vorbehalten sein sollen. Bis Ende des Jahres 2017 soll der sogenannte „Leitsatz für vegetarische und vegane Produkte“ finalisiert sein.
Klare Definition für Auslobung „vegetarisch“ und „vegan“
Für die freiwillige Auslobung „vegetarisch“ und „vegan“ gibt es bereits einheitliche und klare Kriterien, die nicht nur den Lebensmittelherstellern Rechtssicherheit bieten, sondern vor allem für Verbraucher eine gute und verlässliche Grundlage zur Orientierung sind. Die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) hat in ihrer Sitzung im April 2016 Definitionen für „vegetarisch“ und „vegan“ vereinbart, die die Lebensmittelüberwachungsbehörden bei der Beurteilung der Kennzeichnung von Lebensmitteln zu Grunde legen.
In dem Beschluss heißt es:
(1) Vegan sind Lebensmittel, die keine Erzeugnisse tierischen Ursprungs sind und bei denen auf allen Produktions- und Verarbeitungsstufen keine
- Zutaten (einschließlich Zusatzstoffe, Trägerstoffe, Aromen und Enzyme) oder
- Verarbeitungshilfsstoffe oder
- Nicht-Lebensmittelzusatzstoffe, die auf dieselbe Weise und zu demselben Zweck wie Verarbeitungshilfsstoffe verwendet werden,
die tierischen Ursprungs sind, in verarbeiteter oder unverarbeiteter Form zugesetzt oder verwendet worden sind.
(2) Vegetarisch sind Lebensmittel, welche die Anforderungen des Absatzes 1 erfüllen, bei deren Produktion jedoch abweichend davon
- Milch,
- Kolostrum,
- Farmgeflügeleier,
- Bienenhonig,
- Bienenwachs,
- Propolis oder
- Wollfett/Lanolin aus von lebenden Schafen gewonnener Wolle,
oder deren Bestandteile oder daraus gewonnene Erzeugnisse zugesetzt oder verwendet worden sein können.
Auf ausgewogene Ernährung achten
Generell sollten Vegetarier und Veganer sich ausgewogen ernähren. Dafür steht ihnen das breite Lebensmittelangebot an vegetarischen und rein pflanzlichen Produkten zur Verfügung, das die deutsche Lebensmittelwirtschaft anbietet. Durch den Verzicht auf Fleisch und Fleischprodukte entfällt z. B. ein wesentlicher Eisenlieferant. Das bedeutet, dass dieser an anderer Stelle ausgeglichen werden muss. Bei einer veganen Ernährung ist auf eine adäquate Proteinzufuhr zu achten. Pflanzliche Proteine besitzen nämlich meist eine geringere Konzentration unentbehrlicher Aminosäuren als tierische. Daneben zählt auch Vitamin B12 zu den kritischen Nährstoffen einer veganen Ernährungsweise, da Vitamin B12 in größeren Mengen fast ausschließlich in tierischen Lebensmitteln, z. B. Fleisch und Milch enthalten sind. Vegetarier und Veganer sollten sich also gut informieren über ihre Ernährung und keine Monotonie aufkommen lassen.