Neue Verordnung zu Zutaten und Nährwerten bei Wein ab 8. Dezember

Pünktlich zum Advent: Kalorienangabe bei Glühwein verpflichtend

- Eine neue Verordnung der Europäischen Kommission schreibt vor, dass ab dem 8. Dezember Angaben zu Inhaltsstoffen und Nährwerten für Wein und Sekt kenntlich gemacht werden müssen. Damit sollen Verbraucherinnen und Verbraucher besser informiert werden.
Zwei Gläser Glühwein mit Orangenscheiben und weihnachtlicher Deko im Hintergrund
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Auf verpackten Lebensmitteln sind die Angaben des Zutatenverzeichnisses und der Nährwerttabelle Pflicht. Eine Ausnahme waren bis jetzt alkoholische Getränke. Das soll sich mit der aktuellen Verordnung der EU-Kommission ändern. Diese legt fest, dass Zutaten und Nährwerte nun auch zu den Pflichtangaben bei Wein und Sekt sowie aromatisierten Weinerzeugnissen wie Glühwein zählen. Damit wird die Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher erhöht, die in Folge eine besser informierte Kaufentscheidung treffen können.

Im selben Sichtbereich sollten folgende Angaben auf der Verpackung oder dem angebrachten Etikett des Produkts zu sehen sein:

  • Die Bezeichnung der Kategorie von Weinbauerzeugnissen (gegebenenfalls einschließlich des Begriffs „entalkoholisiert“/ „teilweise entalkoholisiert“);
  • bei Weinen mit g. g. A./g. U. der Begriff „geschützte geografische Angabe“ (g. g. A.) oder „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g. U.) und ihr Name;
  • der vorhandene Alkoholgehalt (in % vol);
  • die Angabe der Herkunft;
  • der Name des Abfüllers bzw. für bestimmte Erzeugniskategorien der Name des Herstellers oder Verkäufers, wie jeweils zutreffend;
  • der Nettoinhalt;
  • bei den Schaumweinkategorien der Zuckergehalt;
  • die Nährwertdeklaration;
  • das Zutatenverzeichnis;
  • das Mindesthaltbarkeitsdatum für Weinbauerzeugnisse, die einer Entalkoholisierung unterzogen wurden.

Wer nicht alle Informationen auf seinem Etikett unterbringen kann, hat die Möglichkeit diese stattdessen elektronisch zur Verfügung zu stellen, zum Beispiel über einen QR-Code. Die neuen obligatorischen Angaben müssen auf allen Weinen angegeben sein, die ab dem 8. Dezember 2023 in Verkehr gebracht werden. Allerdings dürfen Weine, die vor diesem Zeitpunkt hergestellt wurden auch ohne diese Angaben verkauft werden, bis die Bestände aufgebraucht sind. Weitere Informationen dazu, zum Beispiel wann ein Wein als „hergestellt“ gilt, stellt die EU-Kommission in einem „Fragen- und Antworten“-Schreiben zur Verfügung.

Der Deutsche Weinbauerverband e. V. hat zu dem Thema ein übersichtliches Factsheet erstellt, das regelmäßig aktualisiert wird.