Foodwatch-Veröffentlichung zu Mineralöl-Rückständen
- Ausführliche Stellungnahme des BLL zu der Foodwatch-Veröffentlichung zu Mineralöl-Rückstanden in Lebensmitteln.
Untersuchte Lebensmittel sind unbedenklich und verkehrsfähig!
Am 27. Oktober 2015 veröffentlichte Foodwatch eine eigene Untersuchung zu 120 papierverpackten Lebensmitteln aus dem Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden. Bewertet wurden Mineralölgehalte in den Verpackungen und die MOSH/MOAH-Befunde bei den verpackten Lebensmitteln.
Erfreuliche Verbesserung der Situation in Deutschland!
Seit 2010 arbeitet die deutsche Lebensmittelwirtschaft intensiv an der erkannten Problematik, dass ursächlich aus Zeitungsdruckfarben herrührende Mineralölbestandteile in recyclingfaserhaltigen Kartons sind und auf Lebensmittel übergehen können. Die Foodwatch-Veröffentlichung zeigt mit der Untersuchung der Produkte vom deutschen Markt, dass deutlich weniger recyclingfaserhaltige Verpackungen verwendet werden und eine Umstellung der Verpackungen, z. B. auf Frischfaser-Kartons und Kombinationen mit schützenden Innenbeuteln, stattgefunden hat. Die guten Ergebnisse sind Ausweis der Anstrengungen der gesamten Lieferkette im Wege der Selbstregulierung zur Verbesserung der Verpackungskonzepte und Vermeidung unerwünschter Stoffübergänge.
Keine Gefahr für die Verbrauchergesundheit!
Die von Foodwatch festgestellten Mengen von aromatischen Mineralöl-Kohlenwasserstoffen (MOAH) liegen (mit zwei Ausnahmen) unterhalb der Nachweisgrenze von 0,0005 g/kg Lebensmittel. MOAHs sind „Stoffgemische, bei denen nicht auszuschließen ist, dass sich darunter Substanzen befinden, die kanzerogen wirken können“ (EFSA-Stellungnahme vom 3. Mai 2012), weshalb sie als unerwünschte Einträge gelten. Nach dem Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (Entwurf der „Mineralölverordnung“) vom 24. Juli 2014 wird der Übergang von MOAH bis zu dieser Grenze von 0,0005 g/kg Lebensmittel toleriert.
Vorgeschlagene Richtwerte werden eingehalten!
Nahezu alle Produkte in der Foodwatch-Untersuchung vom deutschen Markt halten die im Entwurf der „Mineralölverordnung“ vorgeschlagenen Werte ein. Diese Werte für MOSH/MOAH sind als Richtwerte zu verstehen. Diese sind sehr restriktiv und nach dem sogenannten ALARA-Prinzip am „technisch Machbaren“ orientiert bzw. an der analytischen Nachweisgrenze der Stoffe. Nach dem Verordnungsentwurf dürfen nicht mehr als 0,002 g/kg MOSH und 0,0005 g/kg MOAH aus Verpackungen auf Lebensmittel übergehen.
Der höchste von Foodwatch in einem Produkt gefundene Wert für die Gruppe der nicht krebserregenden MOSH liegt bei 0,0038 g/kg Lebensmittel, d. h. es wurde eine im Sinne der vorgeschlagenen Richtwerte nur geringe Belastung gemessen. Foodwatch definiert jedoch abweichend von der wissenschaftlichen Einschätzung, willkürlich eigene und nicht plausible „Belastungskriterien“.
Überwachung bestätigt die positive Entwicklung!
Seit der 2010 von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) durchgeführten Entscheidungshilfe-Studie finden zahlreiche Monitorings auch auf Seiten der amtlichen Lebensüberwachung statt. Jüngst veröffentlichte das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) eine aktuelle Studie zu 150 Proben aus den Jahren 2014 und 2015, die bezüglich der Befunde mit den Ergebnissen der Foodwatch-Untersuchung vergleichbar ist. LAVES stellt fest, dass „erfreulicherweise“ die Mineralölkomponenten der MOAH-Fraktion unterhalb der Nachweisgrenze sind. Trotz breiter Aufmerksamkeit der Behörden und einer hohen Zahl an Produktbeurteilungen, wurden bei keinem Produkt Maßnahmen wie behördlich verfügte Rückrufe veranlasst.
Warnungen und Rückrufe völlig unverhältnismäßig!
Foodwatch beurteilt vollständig abweichend von objektiven, wissenschaftlichen und behördlichen Einschätzungen einzelne Produkte als „gefährliche Lebensmittel“. Den Regelungen für öffentliche Lebensmittelwarnungen entsprechend werden Verbraucher unmittelbar vor nicht sicheren Lebensmitteln gewarnt, wenn diese eine akute Gesundheitsgefahr bedeuten können.
Es ist unverantwortlich, dass Foodwatch ein seit fünf Jahren erfolgreich bearbeitetes Thema skandalisiert und Anlass sieht, vor Produkten zu warnen, die längst bezüglich des Risikos minimiert sind. Die Folgen solcher verunsichernden Aktionen zur „Warnung“ vor rechtmäßigen, unbedenklichen Produkten verletzen die Grundsätze des verantwortlichen Umgangs mit Lebensmitteln und verwässern die Wahrnehmung des Verbrauchers für tatsächlich begründete Warnungen.
Weiterführende Informationen:
BLL-Sachstandspapier „MOSH/MOAH – Mineralölübergänge auf Lebensmittel“