Position der Lebensmittelwirtschaft zur Notifizierung einer deutschen Mineralölverordnung
- Die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgenommene Notifizierung des Entwurfs einer deutschen „Mineralölverordnung“ (22. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung) wird von der deutschen und europäischen Lebensmittel- und Verpackungswirtschaft scharf kritisiert, da zu Lasten der Wirtschaft ein nicht abgestimmter, zeitlich überholter und unbegründeter nationaler Alleingang verfolgt wird.
Von den Auswirkungen der Verordnung werden massiv auch die Importeure nach Deutschland betroffen. Die Wirtschaft fordert deshalb die Mitgliedstaaten auf, im TRIS-Verfahren auf den Verzicht dieser Maßnahme zu drängen zum Schutz ihrer Wirtschaftskreise und des freien Warenverkehrs im Binnenmarkt. Auch die Europäische Kommission ist aufgefordert, sich klar zu positionieren gegen die Vorgriffe Deutschlands in die Entwicklung des Gemeinschaftsrechts und sich für ein einheitliches angemessenes, zeitgemäßes und wissenschaftlich geleitetes Konzept im Umgang mit Mineralöl-Kontaminanten (MOAH) einzusetzen.
Das deutsche Verordnungsvorhaben ist veraltet und ignoriert den aktuellen Stand der Erkenntnisse und der Guten Herstellungspraktiken:
- Die komplexen Eintragspfade von MOAH in den Prozessketten erfordern viele differenzierte Lösungsansätze und keine pauschalen Maßnahmen bei Verpackungen aus Papier und Pappe.
- Es gibt wirksame Hilfestellungen („Toolboxen“) zur Behandlung aller potenziellen Eintragspfade in Lebensmittel, Rohstoffe, Packmittel und Verpackungskomponenten auf allen relevanten Wertschöpfungsstufen, die zu belegten Minimierungserfolgen geführt haben.
- Von Wirtschaft und Lebensmittelüberwachung in Deutschland gemeinsam erarbeitete und empfohlene „MOH-Orientierungswerte“ sind aktuell und anerkannt als Beurteilungsgrundlagen. Quellenunabhängig ist kein relevantes Vorkommen von MOAH in Lebensmitteln feststellbar.
Das deutsche Verordnungsvorhaben schadet der europäischen Wirtschaft und dem Binnenmarkt:
- Kostenfolgen durch den hohen Erfüllungsaufwand belasten dauerhaft auch Importeure der EU.
- Eine grundsätzliche Anerkennung und freie Vermarktung von EU-rechtskonformen Produkten ist nicht vorgesehen.
- Das deutsche Verordnungsvorhaben konterkariert den europäischen Weg zur Ausgestaltung des
Gemeinschaftsrechts und des einheitlichen Verbraucherschutzes:
- Aktuelle Daten für den Handlungsbedarf liefert das laufende EU-Monitoring und die EFSA-Risikobewertung für MOAH als Kontaminante.
- Eine glaubwürdige konsistente Nachhaltigkeitspolitik im Sinne des Green-Deals wird durchbrochen durch Mehreinsatz von Barriere- und Verbundmaterial zulasten von Recycling.
- Vorrang hat die Novellierung der EU-Rahmenregelung für Lebensmittelkontaktmaterial.
Die detaillierten Kommentare zur Notifizierung finden Sie zum Download als Anlage.
Eine englische Version der Position ist hier verfügbar.