Müssen der Verbraucherinnen und Verbraucher befürchten, dass ihnen Insekten „untergejubelt“ werden?
Nein, diese Befürchtung ist absolut unbegründet! Wenn Insekten in einem Lebensmittel enthalten sind, steht das in jedem Fall in der Zutatenliste.
Da die Insektenzucht auch (noch) relativ kostenintensiv ist, ist zudem davon auszugehen, dass auch Produkte mit verarbeiteten Insekten etwas höhere Preise haben und die Unternehmen deshalb auf die Verwendung der „neuen“ und „besonderen“ Zutaten zusätzlich auch über Produktwerbungen darauf hinweisen.
Insekten in Zusatzstoffen
Nur drei von insgesamt ca. 320 Zusatzstoffen, die in der Europäischen Union zugelassen sind, werden aus Insekten oder aus deren Ausscheidungen hergestellt. Alle Zusatzstoffe müssen mit ihrem Klassennamen, der die Anwendung beschreibt, z. B. Konservierungsmittel, Farbstoffe oder Stabilisator und der E-Nummer oder der chemischen Bezeichnung im Zutatenverzeichnis stehen.
- Der Farbstoff „Echtes Karmin“ (E 120) wird aus wässrigen oder alkoholischen Extrakten von getrockneten weiblichen Cochenille-Schildläusen hergestellt. Im Zutatenverzeichnis steht: „Farbstoff: Echtes Karmin“ oder „Farbstoff: E 120.“
- Das Trenn- und Überzugsmittel „Schellack“ (E 904) wird aus den harzigen Ausscheidungen der Lackschildlaus gewonnen. Diese werden gereinigt und gebleicht. Im Zutatenverzeichnis steht: „Trennmittel/Überzugsmittel: Schellack“ oder „Trennmittel/Überzugsmittel: E 904“.
- Bienenwachs (E 901) wird von lebenden Insekten, den Honigbienen, erzeugt. Im Zutatenverzeichnis steht „Trennmittel/Überzugsmittel: E 901“ oder „Trennmittel/Überzugsmittel: Bienenwachs“.