Lebensmittelbuch-Kommission
Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) ist ein nach gesetzlichen Vorgaben eingerichtetes und beauftragtes Gremium, das die Leitsätze im Deutschen Lebensmittelbuch erarbeitet.
Die DLMBK ist paritätisch zusammengesetzt und besteht aus jeweils acht Vertretern aus Kreisen der Verbraucher, der Wissenschaft, der Überwachung und der Wirtschaft. Die Arbeit beruht – seit nunmehr über 50 Jahren – auf der Grundlage dieser ausgewogenen Zusammenarbeit und auf Konsensfindung.
Das Gremium steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), arbeitet aber unabhängig und ist nicht an Weisungen des BMEL gebunden. Das Ministerium hat natürlich auch kein Stimmrecht bei der Konsensfindung. Diese Struktur soll eine allgemeine Anerkennung gewährleisten. Die Abstimmungsprozesse, die in der Geschäftsordnung niedergelegt sind, sind auf Einstimmigkeit und Konsens ausgerichtet.
Das Deutsche Lebensmittelbuch
Das Deutsche Lebensmittelbuch ist eine Sammlung von Leitsätzen, in denen Herstellung, Beschaffenheit oder sonstige Merkmale von Lebensmitteln, die für die Verkehrsfähigkeit und den Handelsbrauch von Bedeutung sind, beschrieben werden (Paragraph 15 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches). Dabei gelten die Leitsätze nicht als rechtlich bindend, sie haben vielmehr den Status eines Sachverständigengutachtens, denn hier treffen innerhalb des Gremiums die verschiedenen Positionen der Hersteller, der Wissenschaft, der Wirtschaft und der Verbraucher aufeinander und sind in Deckung zu bringen. Finale Leitsätze können nur mit Zustimmung aller Interessenkreise verabschiedet werden.