Gelber Mehlwurm als neuartiges Lebensmittel zugelassen
Dem gelben Mehlwurm ist die Ehre zuteilgeworden, dass er als erstes Insekt eine Zulassung als neuartiges Lebensmittel in Europa erhält. Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten halten das neuartige Lebensmittel grundsätzlich für sicher. Die getrocknete Larve des Mehlkäfers Tenebrio molitor darf als Ganzes oder gemahlen verkauft werden. Zudem kann sie als Zutat bis zu einem Anteil von zehn Prozent in verschiedenen Lebensmitteln, zum Beispiel Nudeln oder Keksen, eingesetzt werden.
Rechtliche Grundlage – die Novel-Food-Verordnung
Doch wie ist es überhaupt zu der Zulassung gekommen und warum müssen Insekten überhaupt zugelassen werden? Seit dem 1. Januar 2018 gilt die „neue“ Novel-Food-Verordnung für sogenannte neuartige Lebensmittel. Das sind solche, die vor dem 15. Mai 1997 in der Europäischen Union noch nicht in nennenswertem Umfang verzehrt worden sind und zu einer der zehn Kategorien neuartiger Lebensmittel gehören, die die Verordnung definiert. In dieser wurden erstmals Speiseinsekten als neuartige Lebensmittel definiert. Für alle neuartigen Lebensmittel muss ein Antrag auf Zulassung gestellt werden, der bei der Europäischen Kommission einzureichen ist und alle die Sicherheit des neuartigen Lebensmittels belegenden Unterlagen enthalten muss. Im jetzt vorliegenden Fall ist dieser Antrag durch ein französisches Unternehmen erfolgt. Die EFSA prüft dann die Sicherheit und am Ende entscheidet der Europäische Gesetzgeber auf Vorschlag der Kommission. Da sich die Zulassung auf geschützte wissenschaftliche Daten stützt, gilt die Zulassung für die Dauer von fünf Jahren zunächst nur für das antragstellende französische Unternehmen. Nach Ablauf dieser Zeit dürfen Wettbewerber, die sich auf die Zulassung berufen wollen, den gelben Mehlwurm auch ohne Erlaubnis des Antragstellers vermarkten.
Grillen, Heuschrecken, Würmer bereits auf dem Markt – Übergangsregelung macht es möglich
Produkte auf Basis anderer Insekten, z. B. Grillen, Heuschrecken oder Würmern gibt es in Form von beispielsweise Müsliriegeln, Burger Patties oder auch Mehl aber bereits länger in vielen deutschen Supermärkten zu kaufen. Sind diese also nicht zugelassen? Tatsächlich galten Insekten bis zum 1. Januar 2018 grundsätzlich nicht als neuartig und konnten deshalb auch ohne Zulassung vermarktet werden. Erst mit der Konkretisierung des Anwendungsbereichs in der neuen Novel-Food-Verordnung hat sich das geändert. Allerdings sollte die neue Verordnung nicht zu einem zwischenzeitlichen Verbot der Erzeugnisse führen. Deshalb wurde vorgesehen, dass alle Produkte, die nach dem alten Recht als nicht neuartige angesehen wurden, es nach dem neuen Recht aber sind, weiter vermarktet werden dürfen, wenn bis Anfang 2019 der erforderliche Zulassungsantrag oder die erforderliche Anmeldung erfolgt ist – und dann können die Erzeugnisse bis zur Entscheidung weiter vermarktet werden. Hinzu kommt, dass man für Insekten laut Novel-Food-Verordnung auch die Anmeldung als „traditionelles Lebensmittel aus einem Drittland“ wählen kann. Dann muss man nur nachweisen, dass das Lebensmittel dort mindestens 25 Jahre ohne Probleme verzehrt worden ist.
Insekten als Lebensmittel der Zukunft?
Laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gibt es schätzungsweise 1.900 essbare Insektenarten weltweit. Inwieweit sie sich tatsächlich in unserem Kulturkreis als Mahlzeit durchsetzen werden, bleibt nach wie vor abzuwarten und ist sicher auch von der Darreichungsform abhängig. Die Hemmschwelle, verarbeitetes Insektenmehl zu essen ist beispielsweise wesentlich niedriger als bei einer frittierten Grille. Insekten sind in der Regel proteinreich, gelten als gute Quelle für die essentiellen mehrfach ungesättigten Omega-3-Fettsäuren und sind reich an B-Vitaminen und Mineralstoffen. Sie stellen damit eine alternative Proteinquelle dar. Außerdem können Insekten in Sachen Nachhaltigkeit punkten, da ihr essbarer Anteil mit ca. 80 Prozent höher liegt als der von Nutztieren wie Rinder oder Schweinen. Zudem brauchen sie weniger Platz, Futter und Wasser. Als kritisch wird jedoch die Betriebstemperatur angesehen, die in den meisten Fällen für die Zuchtanlagen benötigt wird, denn gerade hierzulande müssten die Zuchtanlagen in den kalten Monaten ständig beheizt werden.
Allergiker sollten zurückhaltend sein
Generell sollten Allergiker beim Verzehr von Insekten vorsichtig sein. Denn wer allergisch auf Krebstiere oder Hausstaubmilben reagiert, kann eine solche Reaktion auch bei Insekten zeigen. „Der Verzehr des gelben Mehlwurms kann bei empfindlichen Personen zu allergischen Reaktionen führen“, erklärt auch Dr. Georg Schreiber vom BVL. Das Etikett muss daher auch einen Hinweis auf mögliche Kreuzreaktionen zu Allergien gegen Krustentiere oder Hausstaubmilben tragen.