Position/Stellungnahme

Erklärung des Rechtsausschusses des BLL zum Deutschen Lebensmittelbuch

- Dem Deutschen Lebensmittelbuch kommt in der Praxis des Lebensmittelrechts seit vielen Jahren eine besondere Bedeutung zu. Diese Sammlung von Leitsätzen, die nicht zuletzt auch für die Frage einer verbotenen Irreführung von Verbrauchern bedeutsam sind, gerät zunehmend in den Blickpunkt öffentlicher Debatten und verschiedenster Interessen.

Der Rechtsausschuss des BLL betont vor diesem Hintergrund die gesetzlich ausformulierten Grundlagen und Grenzen der Tätigkeit der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission. Hiernach ersetzen die Leitsätze nicht die bestehenden rechtlichen Regelungen und dürfen auch einen solchen Eindruck nicht erwecken.

Die Leitsätze dürfen zudem nicht im inhaltlichen Widerspruch zu rechtsverbindlichen Vorgaben deutscher oder europäischer Gesetzgebung stehen. Die Leitsätze beschreiben, welche Merkmale von Lebensmitteln nach Auffassung der maßgeblichen Verkehrskreise (Verbraucher, Wissenschaft, Überwachung, Wirtschaft) objektiv üblich sind. Die Leitsätze sind kein Vehikel für die rechtspolitische Fragestellung, wie Lebensmittel beschaffen oder aufgemacht sein sollten.

Der Lebensmittelbuch-Kommission steht es nach Recht und Gesetz insbesondere nicht zu, Wunsch- oder Wertvorstellungen an die Stelle der von ihr zuallererst zu ermittelnden Erwartungen der maßgeblichen Verkehrskreise zu setzen. In § 15 LFGB sind die Grundlagen der Tätigkeit der Lebensmittelbuch-Kommission rechtsverbindlich ausgestaltet. Auf die Einhaltung der damit aufgezeigten rechtlichen Grenzen hat das zuständige Bundesministerium zu achten.