Mehr Fakten und Fairness! Mehr Transparenz und Objektivität – das Portal Lebensmittelklarheit muss besser werden!
- Die Lebensmittelwirtschaft unterstützt uneingeschränkt die ursprüngliche Zielsetzung der vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) gestarteten Initiative „Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln“, eine sachliche Information der Verbraucher sowie einen fairen und konstruktiven Meinungsaustausch zwischen Verbrauchern und Wirtschaft zu fördern. Dieser Dialog wird im Übrigen von Unternehmen selbst in jährlich hunderttausenden Kontakten mit Verbrauchern engagiert geführt.
Bei dem Internetportal Lebensmittelklarheit.de hat sich leider die Befürchtung der Lebensmittelwirtschaft bestätigt, dass im produktbezogenen Teil legal aufgemachte und gekennzeichnete Produkte vorgeführt werden. Obwohl sich Hersteller an Recht und Gesetz halten, erleiden sie einen Nachteil – auf Staatskosten.
Bereits in der Planung des Portals hat der BLL angemahnt, dass reale Produkte, die nach Recht und Gesetz gekennzeichnet sind, nicht vorgeführt und nicht durch staatliche Finan-zierung mit einem Täuschungsvorwurf gebrandmarkt werden dürfen. Alles andere ist mit den Grundsätzen eines Rechtsstaats nicht vereinbar. Es droht die Etablierung von faktischen, demokratisch nicht legitimierten und rechtlich nicht abgesicherten Sekundärstandards, die in Konkurrenz zu den gesetzlichen, d. h. vom Staat selbst geschaffenen und von Lebensmittelüberwachung und Justiz zu kontrollierenden Vorgaben treten. Ein solches Vorgehen verunsichert alle am Markt Beteiligten – Verbraucher ebenso wie Unternehmen.
Die Ausgestaltung des Portals insbesondere im produktbezogenen Teil, aber auch in den anderen Bereichen, muss sich nach Auffassung der Lebensmittelwirtschaft an den Erwartungen orientieren, die sie geweckt haben: Transparenz, Objektivität, Fairness und Fakten. Dies ist bislang nicht der Fall. Nicht zuletzt im Interesse der Verbraucher ist es zwingend notwendig, die auf dem Portal zu findenden Darstellungen in den Bereichen Information, produktbezogener Teil und Diskussion an diesen Kriterien auszurichten. Denn beispielsweise einseitig wertende, unvollständige oder die aktuelle Rechts- und Gesetzeslage nicht berücksichtigende Darstellungen schaden nicht nur der Lebensmittelwirtschaft; sie nützen auch den Verbrauchern nicht – solche Darstellungen verunsichern und schaden dadurch den Verbrauchern.
Die Lebensmittelwirtschaft fordert daher insbesondere:
- Trennungsgebot! Es entspricht guter Tradition, bei Darstellungen z. B. in der Presse, zwischen einem objektiv und unparteiisch formulierten Tatsachenteil und einem wertenden Meinungsteil zu unterscheiden. Auch aus Sicht informationssuchender Verbraucher ist eine solche Trennung notwendig. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die ernährungs- und rechtspolitischen Vorstellungen der Verbraucherzentralen - diese müssen für jeden erkennbar gemacht von den objektiv und unparteiisch zu formulierenden Tatsachendarstellungen klar unterschieden werden.
- Transparenz! Die Offenlegung der Bewertungskriterien für den produktbezogenen Teil durch die VZ Hessen ist geboten. Es ist nicht ersichtlich, nach welchen Bewertungskriterien die Internet-Redaktionen die Einstellung eines einzelnen Produktes in den produktbezogenen Teil vornimmt und wann nicht. Ebenso wenig ist klar, in welchem Verhältnis die Portal-Aktivität der VZ Hessen zu ihren Möglichkeiten besteht, Unternehmen abzumahnen oder Verbraucherbeschwerden den zuständigen Behörden der Lebensmittelüberwachung zuzuleiten. Nicht nur im Interesse der betroffenen Unternehmen, sondern auch im Interesse der Verbraucher ist es, dass die VZ Hessen zu diesen Punkten einen plausiblen Kriterien-Katalog entwickelt und diesen transparent macht.
- Recht und Gesetz! Es liegt nicht nur im Interesse der individuell betroffenen Unternehmen bzw. ihrer Produkte, dass sämtliche Darstellungen auf dem Portal der aktuellen, insbesondere europäische Rechts- und Gesetzeslage vollständig und vorurteilsfrei Rechnung tragen. Auch für die informationssuchenden Verbraucher ist es wesentlich zu wissen, an welchem, insbesondere auf europäischer Ebene geschaffenen, Standard der Rechts- und Gesetzeslage sie ihre Erwartungen – und damit auch ihre mögliche Kritik – auszurichten haben.
- Fairness! Der Anspruch der Lebensmittelwirtschaft auf faire Behandlung muss erfüllt werden! Insbesondere im produktbezogenen Teil ist der Anspruch des betroffenen Unternehmens auf eine gleichwertige, gleichzeitige und gleichrangige Darstellung und Bewertung seiner Äußerung mit denjenigen der Beschwerde führenden Verbraucher und der VZ Hessen immer noch nicht vollständig umgesetzt – allein durch die bisherige optische Ausgestaltung wird die Meinung des Unternehmens benachteiligt. Auch der Informationsteil und der Diskussionsteil enthalten zahlreiche themenbezogene Darstellungen, die ohne gleichzeitige Erwähnung der Positionen der Lebensmittelwirtschaft den Verbrauchern kein vollständiges Bild bieten.
Die Lebensmittelwirtschaft begrüßt das Portal Lebensmittelklarheit.de als einen Beitrag zur öffentlichen Debatte über Lebensmittel; sie lehnt aber weiterhin die produktbezogene Vorführung legal vermarkteter Lebensmittel ab. Dieses staatsfinanzierte Portal hat durch seine Einbindung in eine staatliche Initiative die Chance, aber auch den Auftrag, einen qualitativen Beitrag zu dieser öffentlichen Debatte zu leisten. Mehr Information zur Kennzeichnung von Lebensmitteln zu vermitteln, ist eine wichtige und zentrale Aufgabe in der Verbraucheraufklärung. Die Lebensmittelwirtschaft kommt dieser Aufgabe bereits umfangreich nach und wird weiter in die Verbraucherinformation investieren. Die Lebensmittelwirtschaft ist stets offen für den Dialog und wird das Portal auch künftig konstruktiv aber kritisch begleiten.
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette – Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und angrenzende Gebiete – an.
Für weitere Informationen:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Dr. Marcus Girnau
Tel.: +49 30 206143-129
Fax: +49 30 206143-229
E-Mail: mgirnau[at]bll.de
Das Positionspapier finden Sie hier als PDF-Dokument zum Download:
Mehr Fakten und Fairness! Mehr Transparenz und Objektivität – das Portal Lebensmittelklarheit muss besser werden! (19. August 2011)