Stellungnahme zum 15-Punkte-Plan für mehr Lebensmittelklarheit von Foodwatch
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Anlässlich des einjährigen Bestehens der Plattform Lebensmittelklarheit.de hat die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch einen Aktionsplan für nationale wie europäische Regelungen vorgelegt – verbunden mit der Forderung an Bundesverbraucherministerin
Ilse Aigner, diesen 15-Punkte-Plan für mehr Lebensmittelklarheit durchzusetzen.
Nach Durchsicht des Aktionsplans stellt der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) fest, dass es sich hierbei in vielen Punkten um „Scheingefechte“ handelt, denn viele der Forderungen sind in den heute geltenden gesetzlichen Regeln schon festgeschrieben, wie beispielsweise die Mengenkennzeichnung von Zutaten (sog. QUID-Regelung), die besagt, dass Zutaten, die durch Worte oder Bilder auf der Verpackung hervorgehoben werden, in der Regel mengenmäßig im Zutatenverzeichnis angegeben werden müssen. Gleiches gilt für die Forderung nach einer Mindest-Füllmenge für Verpackungen: Bereits heute ist eine Gestaltung von Fertigpackungen verboten, die eine größere Füllmenge vortäuscht als in ihnen tatsächlich vorhanden ist, d. h. eine Verpackung mit übertriebenem Packmittelumfang bzw. zu niedriger Füllmenge ist nicht erlaubt. Dabei orientiert sich die Bewertung an einem Maßstab von 30 Prozent Freiraum, zu prüfen ist aber immer der Einzelfall. Ist die Gestaltungsform der Verpackung technisch bedingt oder gebrauchsbedingt, so fällt diese nicht unter das Täuschungsverbot.
Weiterhin sind einige der aufgestellten Forderungen bereits in der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) umgesetzt, welche ab Ende 2014 Anwendung findet. So ist darin beispielsweise geregelt, dass in der Nährwerttabelle zukünftig Salz anstatt Natrium angegeben wird.
Darüber hinaus werden von Foodwatch bewusst falsche Behauptungen aufgestellt, z. B. dass gesundheitsbezogene Werbeaussagen (Health Claims) häufig irreführend seien. Nach der Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln muss nicht nur der wissenschaftliche Nachweis einer positiven ernährungsbezogenen oder physiologischen Eigenschaft eines Lebensmittels oder eines Stoffes erbracht sein, sondern eine Aussage darüber hinaus explizit zugelassen werden; anderenfalls darf sie nicht verwendet werden. Dies bedeutet, dass nährwert- und gesundheitsbezogene Eigenschaften von Stoffen werblich nur herausgestellt werden dürfen, wenn diese in wissenschaftlichen Studien nachgewiesen und zusätzlich von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bestätigt und von der EU-Kommission genehmigt wurden.
Für die Lebensmittelwirtschaft ist es selbstverständlich, dass es generell verboten ist, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben. Ebenso selbstverständlich wollen Verbraucher mit gutem Recht wissen, was sie essen. Deshalb informieren die Hersteller bereits heute über alle wichtigen Informationen auf Lebensmittelverpackungen, wie über die Verkehrsbezeichnung, die Zutaten, das Mindesthaltbarkeitsdatum und die Füllmenge. Auch Nährwerttabellen finden sich bereits heute vor der Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung auf mehr als 80 Prozent der Verpackungen. Nicht alles kann auf die Schauseite gedruckt werden, das liegt in der Natur der Sache. Wesentliche Angaben müssen aber durchaus in einem Sichtfeld aufgeführt werden, z. B. die Bezeichnung des Lebensmittels und die Nettofüllmenge.
Angesichts der Foodwatch-Forderungen und der Tatsache, dass sich bereits heute so mancher Verbraucher von der Fülle verschiedener Angaben überfordert fühlt, ist am Ende eine gute Abwägung entscheidend. Es ist maßgeblich darauf abzustellen, welche zusätzlichen Informationen dem Verbraucher tatsächlich einen Mehrwert bringen, d. h. was für den Verbraucher wirklich sinnvoll und nützlich ist.
Juli 2012
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette – Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und angrenzende Gebiete – an.
Die Stellungnahme finden Sie hier als PDF-Dokument zum Download:
Stellungnahme zum 15-Punkte-Plan für mehr
Lebensmittelklarheit von Foodwatch (Juli 2012)