Position/Stellungnahme

Votum zur Herkunftskennzeichnung lässt viele Fragen offen

- Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. äußert Kritik an der Abstimmung im europäischen Parlament über eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Fleisch, das als Zutat in verarbeiteten Produkten verwendet wird. „Das pauschale Votum lässt alle Fragen unbeantwortet, die die Folgenabschätzung der Europäischen Kommission letztes Jahr aufgeworfen hat“, erklärt Christoph Minhoff, BLL-Hauptgeschäftsführer.

Für die Unternehmen würden erhebliche praktische Probleme entstehen, gerade, wenn sie etwa Lebensmittel mit verschiedenen Fleischzutaten von verschiedenen Lieferanten herstellen. Die Rohstoffe werden aus verschiedenen Ländern bezogen, um eine gleichbleibende Qualität, ständige Verfügbarkeit und bezahlbare Preise zu gewährleisten. Die Kennzeichnung auf der Verpackung würde bei einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung ein von Charge zu Charge wechselndes Etikett erfordern, was einen erheblichen Mehraufwand in der Produktion bedeutet. Die andere Möglichkeit, nicht-wechselnde Bezugsquellen, würden eine enorme Reduktion der Flexibilität, eine weniger effiziente Produktion und gravierende Auswirkungen auf die Rohstoffpreise bedeuten. Zudem steht der Gedanke einer Re-Nationalisierung der Lieferbeziehungen und Warenströme zur Gewährleistung „nationaler Herkünfte“ bei Fleisch-zutaten im Widerspruch zum Grundgedanken des Binnenmarktes in der Europäischen Union. „Wie man es auch dreht und wendet – eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten Lebensmitteln erzeugt erhebliche Mehrkosten und der Großteil der Verbraucher ist nicht bereit diese zu zahlen“, stellt Minhoff klar. „Deshalb überzeugt uns das Votum des Europäischen Parlaments ganz und gar nicht. Es wird der Komplexität der Fragestellung nicht gerecht und berücksichtigt weder die Auswirkungen auf die Strukturen in den betroffenen Unternehmen und Branchen noch das tatsächliche Informationsinteresse der Mehrzahl der Verbraucher“.

Der Ansatz der Regionalkennzeichnung in Deutschland ist da deutlich näher am Verbraucherinteresse, als es eine verpflichtende Zutatenkennzeichnung nach Mitgliedstaaten oder sogar nur der Europäischen Union. Aus Sicht des Spitzenverbands der deutschen Lebensmittelwirtschaft sollte die Europäische Kommission entsprechende Kriterien für eine freiwillige Herkunftskennzeichnung mit europaweiter Geltung vorlegen anstatt einer Pflichtkennzeichnung mit erheblichen Kostenfolgen. Minhoff erläutert: „Wir brauchen keine Kennzeichnung, die keinen interessiert und die Kosten verursacht, die keiner zahlen will, sondern wenn überhaupt eine am Verbraucherinteresse orientierte Vorgabe für freiwillige Angaben zu Herkunft von Fleisch als Zutat.“