Kennzeichnung der Herkunft von Eiern in verarbeiteten Produkten – Kurzposition des BLL
- Über die Frage, ob eine Kennzeichnungspflicht hinsichtlich der Haltungsformen der Legehennen bei der Verwendung von Eiern in verarbeiteten Lebensmitteln notwendig bzw. wünschenswert ist, existieren innerhalb der Lebensmittelwirtschaft unterschiedliche Auffassungen. Einigkeit besteht aber darüber, dass die Schaffung solcher Kennzeichnungsvorgaben im Wege eines nationalen Alleingangs zwangsläufig zu einer Diskriminierung deutscher Produzenten und industrieller Eierverarbeiter führen würde. Die fehlende Harmonisierung einer solchen Kennzeichnungsvorgabe auf europäischer Ebene würde es industriellen Verarbeitern von Eiern aus anderen Mitgliedstaaten, in denen es eine solche Kennzeichnungspflicht nicht gibt, aufgrund des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung ermöglichen, ihre Produkte ohne einen entsprechenden Kennzeichnungshinweis einschränkungslos in Deutschland zu vermarkten. Nationale Verarbeiter wären dagegen an die Kennzeichnungsvorgaben gebunden und würden im Wettbewerb deutlich benachteiligt. Nicht zuletzt aus diesem Grunde hat Österreich im Jahre 2008 eine auf EU-Ebene notifizierte Regelung wieder zurückgezogen. Die Entscheidung über eine solche Erweiterung der Pflichtkennzeichnungsvorgaben kann nach ausgiebiger Diskussion daher nur auf EU-Ebene getroffen werden.
Ferner ist darauf hinzuweisen, dass den interessierten Verbrauchern auch heute schon freiwillige oder fakultativ-obligatorische Kennzeichnungssysteme zur Verfügung stehen, um Produkte mit Eiern aus nicht gewünschten Haltungsformen zu vermeiden (z. B. Bio-Produkte; Produkte mii KAT-Siegel). Darüber hinaus kann jedes Unternehmen die Verwendung von Eiern aus spezifischen Haltungsformen und deren Auslobung auf Produkten und in der Werbung als Marktinstrument im Wettbewerb nutzen, um damit spezifischen Verbraucherwünschen zu entsprechen.