Kennzeichnung von veganen und vegetarischen Lebensmitteln mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs
„Vegetarische Salami“? „Vegane Currywurst“? Dürfen pflanzliche Produkte wie tierische heißen? Für die Bezeichnung von veganen und vegetarischen Lebensmitteln mit Ähnlichkeit zu tierischen hat die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) Leitsätze erarbeitet. Die wichtigsten Punkte.
Durch die wachsende Zahl vegetarischer und veganer Produkte mit kreativen Rezepturen ist es zu einer partiell als irreführend empfundene Bezeichnungssituation am Markt gekommen. Um hier für Klarstellung und Transparenz zu sorgen, hatte die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) bereits im Dezember 2018 „Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs“ als Leitsätze im Deutschen Lebensmittelbuch veröffentlicht. Diese entstanden nach zwei Jahren schwierigster Konzeptions-, Formulierungs- und Konsensarbeit; sie sind die Basis für ein nationales Konzept zur Kennzeichnung solcher Lebensmittel. Im Oktober 2024 wurden die Leitsätze in aktualisierter Fassung veröffentlicht; sie liegen nunmehr erweitert um Konkretisierungen und damit insgesamt verständlicher vor.
Welche Namen für Vegetarisches und Veganes?
Zu den Bezeichnungen für vegetarische und vegane Lebensmittel sagen die Leitsätze konkret:
- dass Bezeichnungen, die in Anlehnung an spezielle gewachsene Fleischteilstücke wie „Schinken“ erfolgen, nicht üblich sind und nicht verwendet werden sollen,
- dass Bezeichnungen in Anlehnung an geschnittene Fleischstücke wie beispielsweise „Schnitzel“ und in Anlehnung an Lebensmittel aus zerkleinertem Fleisch wie „Frikadellen“ üblicherweise verwendet werden können,
- dass Bezeichnungen für Kategorien von Wurstwaren, z. B. „Streichwurst“, „Würstchen“ oder „Bratwurst“ üblich sind,
- dass Bezeichnungen für spezifische Wurstwaren wie „Lyoner“, „Salami“, „Leberwurst“ nicht üblich sind, allenfalls in beschreibender Form wie „Typ Salami“ oder „nach Art Salami“.
Voraussetzung ist allerdings, dass bei den so bezeichneten Produkten laut Leitsätzen eine weitgehende oder zumindest hinreichende sensorische Ähnlichkeit zum in Bezug genommenen Lebensmittel tierischen Ursprungs besteht, insbesondere in Aussehen, Geruch, Geschmack und Konsistenz. In der Neufassung der Leitsätze sind die in die Bewertung einzubeziehenden sensorischen Kriterien jeweils näher beschrieben und es wird die Abstufung zwischen „hinreichend“ und „weitgehend“ definiert.
Die Leitsätze geben ausschließlich Hinweise zur Kennzeichnung solcher Lebensmittel, sie enthalten keine Anforderungen an die Zusammensetzung veganer oder vegetarischer Lebensmittel.
Namen für Ersatzprodukte
Teil der Bezeichnung ist die Nennung der maßgeblichen pflanzlichen Zutat, wie z. B. Erbsenprotein oder Soja, die die tierische Zutat ersetzt. Eine Liste der üblichen pflanzlichen Zutaten ist in den Leitsätzen beschrieben. Die Kernpunkte für korrekte und übliche Namen erklären wir anschaulich im Video.
Wie sollen die Leitsätze angewendet werden?
Mit dem Ziel, die Leitsätze den Anwendern in Wirtschaft und Überwachung die Durchführung der sensorischen Prüfungen zur Beurteilung der mit einer üblichen Bezeichnung verknüpften Ähnlichkeitsanforderungen zu erleichtern, haben der Lebensmittelverband Deutschland, der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS) und der Arbeitskreis der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und der Lebensmittel tierischer Herkunft tätigen Sachverständigen (ALTS) gemeinsam im Dezember 2022 einen Leitfaden veröffentlicht. Dieser wird aktualisiert und an die novellierte Fassung der Leitsätze angepasst.