Ernährungswirtschaft begrüßt Ratsentscheidung zur Information der Verbraucher bei Lebensmitteln
Berlin, - Mit dem Votum der EU-Mitgliedstaaten in Brüssel hat die Lebensmittelinformations-Verordnung heute eine wichtige Hürde genommen. Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) begrüßte die Entscheidung in Form des Gemeinsamen Standpunktes als einen bedeutenden Schritt zum Ausbau des gemeinsamen Marktes. BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst erklärte: "Informationen sind die Grundlage verantwortlicher Kaufentscheidungen. Daher freuen wir uns, dass die Konsumenten in allen EU-Staaten künftig einheitlich über die Nährwertzusammensetzung von Lebensmitteln unterrichtet werden."
Zukünftig sollen die Angaben im Rahmen der Nährwerttabelle auf praktisch allen Lebensmitteln verpflichtend erfolgen. Die Hinweise der erweiterten Nährwertinformation – die sog. GDA-Kennzeichnung ("Guideline Daily Amount") - sollen weiter freiwillig, aber nach einheitlichen Kriterien, möglich bleiben. Der Ampelkennzeichnung haben nach dem Europäischen Parlament nun auch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine klare Absage erteilt.
Der BLL sieht jedoch in Teilen noch erheblichen Nachbesserungsbedarf: Der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft wies darauf hin, dass der Rat - im Gegensatz zum Europäischen Parlament - nationalen Regelungsinitiativen keinen generellen Riegel vorgeschoben und Vorgaben zu einer Mindestschriftgröße auf Verpackungen gemacht hat. BLL-Hauptgeschäftsführer Horst warnte: "Wenn einzelnen EU-Staaten nationale Sonderwege bei der Lebensmittelkennzeichnung eingeräumt werden, dann gefährdet das die angestrebte Rechtsharmonisierung und damit den freien Warenverkehr. Deshalb kann und darf es solche nationalen Regelungsbefugnisse nicht geben." Was die Mindestschriftgröße betreffe, seien die vom Europäischen Parlament an Stelle starrer Schriftgrößenvorgaben vorgesehenen Leitlinien besser geeignet, die deutliche Lesbarkeit zu gewährleisten, so Horst weiter.
Den Forderungen des Europäischen Parlaments nach Einführung einer umfangreichen Verpflichtung zur Angabe der Herkunft von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten hat der Rat ebenfalls widersprochen. Die EU-Mitgliedstaaten fordern, mit Ausnahme von Fleisch, dass vor einer so weit reichenden, gesetzlichen Verpflichtung eine Folgenabschätzung zu erfolgen hat. Horst sagte hierzu: "Wir unterstützen dieses Votum des Rates. Wir fordern aber wie die Bundesregierung, dass auch für Fleisch eine solche Folgenabschätzung erfolgt, bevor es zu neuen Kennzeichnungsverpflichtungen kommt." Eine generelle verpflichtende Herkunftskennzeichnung der Produkte oder Zutaten lehnt der BLL ab. Sie würde nicht gerechtfertigte Kosten und Handelshemmnisse für deutsche Produkte verursachen. Zudem gibt es keine praktischen Lösungen für eine Herkunftsangabe bei Produkten, die aus verschiedenen Quellen gemischt werden. Wo es machbar oder sinnvoll ist, weisen Hersteller bereits heute freiwillig auf die Herkunft des Lebensmittels hin.
Für weitere Informationen:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Peter Loosen
Geschäftsführer
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Angelika Mrohs
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Internet: www.bll.de
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