Fragen und Antworten zu Acrylamid

Acrylamid ist eine Prozesskontaminante, die in Lebensmitteln unerwünscht ist. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Acrylamid ist eine Prozesskontaminante, die in Lebensmitteln unerwünscht ist.
  • Acrylamid entsteht unbeabsichtigt, wenn Lebensmittel, die gleichzeitig freies Asparagin und reduzierende Zucker enthalten, bei der Verarbeitung oder Zubereitung (gewerblich oder im häuslichen Umfeld) Temperaturen über 120°C ausgesetzt sind z.B. beim Rösten, Braten, Backen oder Frittieren.
  • Die Bildung von Acrylamid hängt von vielen unterschiedlichen Einflussfaktoren ab und lässt sich nicht sicher vorhersagen. Eine vollständige Vermeidung von Acrylamid erscheint nach heutigem Wissensstand nicht möglich.
  • In Deutschland konnten die Acrylamid-Gehalte in Lebensmitteln zwischen 2002 und 2010 durch das dynamische Minimierungskonzept und die Zusammenarbeit von Lebensmittelüberwachung und der Wirtschaft erfolgreich gesenkt werden. Diesen Weg verfolgt die deutsche Lebensmittelwirtschaft konsequent weiter.
  • Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat im Juni 2015 eine umfängliche Risikobewertung zu Acrylamid in Lebensmitteln veröffentlicht und schlussfolgert, dass ein Zusammenhang zwischen der Acrylamid-Aufnahme und einer möglichen Krebserkrankung beim Menschen weder angenommen noch ausgeschlossen werden kann.
  • Die EFSA empfiehlt, die Gehalte von Acrylamid in Lebensmitteln europaweit weiter zu senken und Verbraucher für Maßnahmen zur Minimierung von Acrylamid bei der häuslichen Zubereitung zu sensibilisieren.
  • Die Lebensmittelwirtschaft ist sich ihrer Verantwortung bei der Reduktion von Acrylamid in Lebensmitteln bewusst und hat frühzeitig Forschungsarbeiten auf den Weg gebracht und Minimierungsstrategien entwickelt. Das Engagement der Lebensmittelwirtschaft bei der Reduktion von Acrylamid dauert an.
  • Um den Wissenstransfer zu verbessern, wurden die Erkenntnisse aus Forschung und Praxis zu Acrylamid und seiner Minimierung auf europäischer Ebene bei FoodDrinkEurope in einer Acrylamid-Toolbox zusammengestellt und in kurzen branchenspezifischen Merkblättern aufgearbeitet.
  • Die Europäische Kommission hat am 21. November 2017 die Verordnung (EU) 2017/2158 veröffentlicht, die verpflichtende Minimierungsmaßnahmen und Richtwerte für die Senkung von Acrylamid für bestimmte Lebensmittel vorgibt. Damit folge sie dem bisherigen Prinzip der flexiblen Minimierung und verpflichtet gleichzeitig die relevanten Branchenbeteiligten zur Implementierung der „Best Practice“.

Acrylamid (allgemein)

Risikobewertung von Acrylamid

Maßnahmen des Gesetzgebers

Maßnahmen der Wirtschaft

Maßnahmen für Verbraucher