Bio-Lebensmittel

Bio-Lebensmittel sind Erzeugnisse aus ökologischem Anbau bzw. ökologischer Tierhaltung. Sie wurden in Deutschland in den letzten Jahren zunehmend vom Verbraucher nachgefragt, weshalb die Lebensmittelbranche ein immer breiteres Angebot ermöglicht hat.

Bag with fresh vegetables

Holding bag full of fresh organic vegetables with green sticker from the local market on the green background

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Laut dem Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) gaben deutsche Haushalte im Jahr 2013 7,2 Prozent mehr für Bio-Lebensmittel und Bio-Getränke aus als im Vorjahr. Insgesamt belief sich der Umsatz damit auf 7,55 Mrd. Euro im Vergleich zu 7,04 Mrd. Euro in 2012 (BÖLW 2014). Die Ziele des ökologischen Pflanzenbaus sowie der ökologischen Tierhaltung sind behutsame Produktionsmethoden unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes, der verstärkte Rückgriff auf ökologische Kreislaufsysteme, harmonische Nutzung der ländlichen Räume und artgerechte Tierhaltung.

Was bedeutet „bio“?

Der ökologische Landbau ist ein umfassendes System landwirtschaftlicher Produktion (Pflanzen und Tiere), das einem innerbetrieblichen Kreislauf den Vorzug gibt vor dem Einsatz von externen Produktionsfaktoren. Das heißt der Landwirt verzichtet auf Hilfsmittel von außen, wie z. B. chemisch-synthetische Düngemittel, und verwendet stattdessen Mist, Gülle, Kompost und anderen organischen Dünger. Auch konventionelle Pflanzenschutzmittel dürfen nicht eingesetzt werden.

Ebenso ist der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und aus oder durch GVO hergestellten Erzeugnissen mit Ausnahme von Tierarzneimitteln verboten. Der allgemeine Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9 Prozent für das unbeabsichtigte Vorhandensein von zugelassenen GVO gilt jedoch auch für ökologische Erzeugnisse.

Bio-Lebensmittel dürfen – genau wie konventionelle Erzeugnisse auch – nicht bestrahlt werden. Zudem ist bei der Verarbeitung die Verwendung von Zusatzstoffen limitiert, künstlich hergestellte Farb- und Konservierungsstoffe oder Geschmacksverstärker sind beispielsweise nicht erlaubt.

In Bezug auf die Tierhaltung liegen die Anforderungen vor allem bei den Aspekten regelmäßiger Auslauf, ausreichende Stallgröße in Bezug zur Anzahl der Tiere und der Verwendung bestimmter Futtermittel, die vorzugsweise vom eigenen Betrieb und damit auch ökologisch hergestellt sein sollten.

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Die EG-Öko-Verordnung

Die expliziten Anforderungen, den Lebensmitteln entsprechen müssen, die als „biologisch“ oder „ökologisch“ bezeichnet werden, sind rechtlich klar definiert durch die "EG-Öko-Verordnung", die seit 1991 den gemeinsamen Rechtsrahmen für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union bildet. Die EG-Öko-Verordnung ist immer wieder durch zahlreiche Änderungsverordnungen an die technische und wissenschaftliche Entwicklung sowie an die Realitäten des Marktes für ökologische Lebensmittel angepasst worden. Am 1. Januar 2009 wurde die bis dahin geltende Verordnung von der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 über die ökologische / biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen / biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2029/91 abgelöst. Die neuen Regelungen enthalten Ziele und Grundsätze der ökologischen Produktion ebenso wie auf Dauer angelegte Einfuhrregelungen.

In den sehr detailliert ausgestalteten Rechtsvorschriften werden zudem nicht nur die Anforderungen und Bedingungen des ökologischen Landbaus einschließlich der ökologischen Tierhaltung formuliert, sondern auch die Einzelheiten der Erzeugung, der Weiterverarbeitung, der Kennzeichnung, der Kontrolle und des Handels mit ökologischen Lebensmitteln in der EU.

Nur Produkte, die nach den Standards der EG-Öko-Verordnung hergestellt wurden, dürfen also die Bezeichnungen „biologisch“ oder „ökologisch“ tragen. Sie unterliegen einem Kontrollsystem und werden mindestens einmal im Jahr von einer staatlich beaufsichtigten Öko-Kontrollstelle überprüft. Eine ausführliche Übersicht über die Anforderungen der EG-Öko-Verordnung findet sich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Zuletzt hat die Europäische Kommission am 25. März 2014 einen Vorschlag für die Revision der EU-Öko-Verordnung vorgestellt. Der Lebensmittelverband Deutschland teilt hierzu die Einschätzung des BÖLW und der Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller (AÖL), dass die Umsetzung des Kommissionsvorschlags in der vorliegenden Fassung zu einem Rückgang des Ökolandbaus wie der Ökoverarbeitungsbetriebe in Deutschland sowie zu einem geringeren Angebot von Bio-Lebensmitteln führen wird.

EU-Bio-Siegel

Ökologisch erzeugte Lebensmittel erkennt man an dem Logo der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion (kurz EU-Bio-Logo). Dieses muss seit Juli 2010 EU-weit auf den vorverpackten Lebensmitteln aus der EU aufgedruckt sein. Etwa 130.000 Personen hatten im Internet bei einer Online-Umfrage abgestimmt und das neue Öko-Logo aus drei Entwürfen der Endausscheidung auszuwählen. Das siegreiche Logo mit dem „Euro-Blatt”, für das 63 Prozent aller Teilnehmer gestimmt haben, hat Dusan Milenkovic, ein Student aus Deutschland, entworfen. Die EU-Sterne in Form eines Blatts vor einem grünen Hintergrund vermitteln zwei klare Botschaften: Natur und Europa.

Die gleichzeitige Verwendung staatlicher Siegel wie das 2001 in Deutschland eingeführte Bio-Siegel und auch die Verwendung privater Logos, bspw. von Anbauverbänden, bleibt weiterhin möglich. Das deutsche Bio-Siegel findet man z. B. häufig bei loser Ware wie Obst und Gemüse am Karton bzw. am Regal.