Hausgrille als neuartiges Lebensmittel in Europa zugelassen

Grillen grillen – das Heimchen erhält Novel-Food-Zulassung

- Freunde von Speiseinsekten dürfen sich freuen. Nach dem gelben Mehlwurm und der Wanderheuschrecke hat jetzt die Hausgrille ihre Zulassung als neuartiges Lebensmittel in Europa erhalten. Allerdings gilt die Zulassung und damit der Vertrieb zunächst für eine Firma.
edible fried crickets

a pile of fried crickets seasoned with onion and barbecue sauce, on a white background

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Die Firma Fair Insects B. V. hat bei der Europäischen Kommission im Rahmen der Novel-Food-Verordnung einen Antrag auf Zulassung der Hausgrille (Acheta domesticus) als Lebensmittelzutat gestellt und nun bewilligt bekommen. Konkret hat Fair Insetcs beantragt, Acheta domesticus ganz, gefroren, getrocknet und pulverförmig (gemahlen) zur Verwendung als Snacks und Lebensmittelzutat in einer Reihe von Lebensmitteln für die allgemeine Bevölkerung zu verwenden. Das Gremium für Ernährung, neuartige Lebensmittel und Lebensmittelallergene der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat daraufhin alle sicherheitsrelevanten Unterlagen geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass die Hausgrille, auch Heimchen genannt, ohne gesundheitliche Bedenken verzehrt werden kann. Menschen, die Allergien gegen Schalentiere haben, sollten jedoch vorsichtig sein, da die Hausgrille ebenfalls allergische Reaktionen verursachen kann.

Grille als Proteinlieferant

Die Heimchen werden in anderen Ländern außerhalb Europas bereits als Speiseinsekten genutzt, vorwiegend in Asien, wo sie zum Beispiel gegrillt werden. In der Schweiz sind sie bereits seit 2017 als Lebensmittel zugelassen und werden dort vor allem als gemahlene Zutat in Insektenmehl, Insektennudeln oder Fitnessriegeln verwendet. Der Vorteil dieser Lebensmittel ist der höhere Eiweißgehalt im Vergleich zu konventionellem Mehl oder Nudeln, da Grillen so wie andere Speiseinsekten auch generell gute Proteinlieferanten sind.

Besonderheit der Novel-Food-Verordnung

Einen kleinen Stolperstein sieht die Novel-Food-Verordnung vor: Da die Studien und weitere Unterlagen zur Beschaffenheit, Analytik, Mikrobiologie etc. dem Antragssteller zuzurechnen sind, gilt die Zulassung zunächst auch nur für den Vertrieb von Fair Insects. Weitere Firmen können jedoch, wenn sie ebenfalls ins Geschäft einsteigen wollen, einen eigenen Antrag auf Zulassung eines neuartigen Lebensmittels bei der Kommission stellen.