Kaffeekirsche als Novel Food zugelassen

Neue Chance für die Kaffeekirschen-Limonade

- Seit Ende 2016 stand die Kaffeekirsche auf der Antragsliste für neuartige Lebensmittel (Novel Food) – jetzt ist es endlich soweit. Nun kann die Kaffeekirsche bzw. ihre Pulpe oder der daraus gewonnene Aufguss als Zutat in Lebensmitteln verwendet werden.
rohe Kaffeekirschen am Baum

Close-up raw coffee beans or berries (cherries) grow in clusters along the coffee tree branch in organic plantation.

 

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Bald gibt es ein neues Geschmackserlebnis auf dem deutschen Markt: Tee und aromatisierte Getränke wie Limonaden, die aus der Pulpe der Kaffeekirsche hergestellt werden bzw. diese als Zutat enthalten.

Was ist eine Kaffeekirsche?

Kaffeekirschen sind die Steinfrüchte der Kaffeepflanze. Sie werden als Kaffeekirschen bezeichnet, weil sie im reifen Zustand in der Regel rot sind und u. a. damit rein optisch den Kirschen ähneln. Die Kaffeekirsche besteht aus sieben Schichten: Ganz innen befinden sich das Mittelstück und die eigentlichen Kaffeebohnen, meistens zwei pro Kirsche. Die Bohnen sind umhüllt vom sogenannten Silberhäutchen und der Pergamenthaut. Darauf folgen die Pektinschicht und die Pulpe. Ganz außen wird die gesamte Kaffeekirsche dann noch von der Fruchthaut umschlossen. Kaffeekirschen waren also eigentlich ein Abfallprodukt der Kaffeebohnenernte – bis jetzt, denn nun kommen auch die Pulpe und ihr Aufguss zum Einsatz.

Welche Bezeichnung haben die Lebensmittel?

Konkret wird dann auf der Lebensmittelverpackung als Bezeichnung stehen: „Pulpe der Kaffeekirsche“ und/oder „Cascara (Pulpe der Kaffeekirsche)“, und/oder „Aufguss aus der Pulpe der Kaffeekirsche“ und/oder „getrockneter Aufguss aus der Pulpe der Kaffeekirsche“. Die ersten Produkte dieser Art gab es bereits vor drei Jahren im deutschsprachigen Raum zu kaufen – damals allerdings ohne Zulassung und damit nicht legal, weshalb ihre Vermarktung von der Lebensmittelüberwachung gestoppt wurde. Denn die Kaffeekirsche ist eine neuartige Zutat und fällt damit unter die Novel-Food-Verordnung. Neuartige Lebensmittel müssen in der Regel zunächst durch eine Sicherheitsprüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, die EFSA, und benötigen danach eine Zulassung für die Vermarkung in der EU.

Zulassung als traditionelles Lebensmittel aus einem Drittland

Wobei – ganz so neu ist die Kaffeekirsche als Lebensmittel ja nicht. In Jemen, Äthiopien und Bolivien ist es schon lange üblich, aus den getrockneten Schalen, die zu einem Pulver gemahlenen werden, ein belebendes Aufgussgetränk namens „Cáscara“ zuzubereiten, sozusagen einen Kaffeekirschentee. Deshalb fiel ihr Antrag im Rahmen der Novel-Food-Verordnung dann auch unter die Kategorie „traditionelles Lebensmittel aus einem Drittland“. Für solche sieht die Verordnung ein vereinfachtes Anmeldeverfahren vor. Dann muss nicht mehr die Sicherheit, sondern die traditionelle Verwendung nachgewiesen werden. Das Lebensmittel muss in einem Drittland eine mindestens 25 Jahre lange Verwendungsgeschichte haben, das heißt Bestandteil der üblichen Ernährung einer signifikanten Anzahl von Personen in mindestens einem Drittland sein. Da dies bei der Kaffeekirsche der Fall ist, hat sie ihre Zulassung für die Verwendung in Europa erhalten.

Gleicher Koffeingehalt wie die Kaffeebohne

Übrigens, die Kaffeekirsche hat denselben Koffeingehalt wie die eigentliche Kaffeebohne. Deshalb gilt auch hier: Übersteigt der Koffeingehalt des Getränks 150 mg pro Liter, so ist die Kennzeichnung mit folgendem Hinweis zu versehen: „Hoher Koffeingehalt. Nicht empfohlen für Kinder, Schwangere und Stillende“.