In Frankreich dürfen Lebensmittel ab Januar 2020 kein Titandioxid als Zusatzstoff mehr enthalten.

Was das Verbot von Titandioxid in Lebensmitteln mit Europa zu tun hat

- In Frankreich dürfen Lebensmittel ab Januar 2020 kein Titandioxid als Zusatzstoff mehr enthalten.

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Warum diese Entscheidung gegen den zugelassenen Lebensmittel-Zusatzstoff E 171 wissenschaftlich nicht haltbar ist, sondern politische Hintergründe hat und welche Auswirkungen das Verbot auf Europa hat, erklärt Dr. Sieglinde Stähle aus der Wissenschaftlichen Leitung des BLL.

Der europäische Binnenmarkt steht für Sicherheit und Vielfalt, denn durch gemeinsam abgestimmte, europaweit geltende Regelungen ist gewährleistet, dass Konsumenten überall in Europa von den gleichen hohen Sicherheitsstandards für Lebensmittel profitieren. Für die Unternehmen ist sichergestellt, dass durch gleiche Anforderungen Produkte europaweit vermarktet werden können.

Zusatzstoffe sind europaweit gleich geregelt

Diese gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit gelten auch für Zusatzstoffe. Die wissenschaftsbasierte Risikobewertung von Zusatzstoffen wird in der EU zentral von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) durchgeführt, für das Risikomanagement ist die Europäische Kommission zuständig.

Titandioxid – Zusatzstoff oder „Nano“?

Titandioxid ist ein zugelassener Lebensmittel-Zusatzstoff, der als weißer Farbstoff eingesetzt wird, z. B. als Überzug bei Schokolinsen oder Kaugummidragees. Der Stoff ist nicht wasserlöslich, sondern verteilt sich in sehr feinen Partikeln im Produkt. Es wird darüber diskutiert, ob Titandioxid als technisch hergestelltes Nanomaterial angesehen werden müsste. Als Nanomaterial gelten Stoffe, die einen bestimmten Anteil an „Nanopartikel“ (< 100 nm) aufweisen und besondere – von den Nanopartikeln ausgehende – Eigenschaften haben. Solche Stoffe müssen als Lebensmittelzutaten zusätzlich gekennzeichnet werden. Bei Titandioxid ist noch nicht klar, wie die Partikelverteilung genau aussieht – das ist nicht einfach zu messen. Vor diesem Hintergrund ist der Erlass zum Verbot von Titandioxid durch die französische Regierung vom 25. April 2019 zu sehen, wonach Lebensmittel mit dem Zusatzstoff E 171 ab Januar 2020 zunächst für ein Jahr vom französischen Markt verschwinden müssen. Eine anerkannte wissenschaftliche Begründung gibt es dafür nicht, denn die Studie, die Frankreich zur Sicherheitsfrage von Titandioxid vorbringt, wurde von der EFSA längst wiederlegt.

Motivation der französischen Regierung

Warum handelt die französische Regierung dennoch derart antieuropäisch in diesem Fall? Frankreichs Sorge gilt nicht der Volksgesundheit, sondern den NGOs, insbesondere den Nanotechnologie-Skeptikern und Gegnern von „Nano“ in Lebensmitteln. Am Beispiel von Titandioxid soll politischer Druck aufgebaut werden mit dem Ziel, Nanomaterialen umfassender zu definieren und die Vorschriften zur Kennzeichnung zu verschärfen.

Nationaler Alleingang schädigt Binnenmarkt

Das wissenschaftlich nicht begründbare Verbot in Frankreich wird für den Binnenmarkt erhebliche ökonomische Folgen haben. Der Erlass sieht keine Anerkennungsklausel für Produkte aus anderen Mitgliedsstaaten vor; auch sind keine Export-, Übergangs- oder Abverkaufsregelungen getroffen worden. Das heißt, auch rechtmäßige Lebensmittel aus anderen europäischen Ländern, die Titandioxid enthalten, dürfen nächstes Jahr in Frankreich nicht verkauft werden. Was können Hersteller tun? Die komplette Produktion umstellen und einen Ersatz finden oder die Verluste aus den nicht mehr vorhandenen Absatzmöglichkeiten in Frankreich hinnehmen? Beides sehr kostenintensive Wege, die zeigen, dass Frankreich hier einen unverhältnismäßigen Markteingriff vorgenommen hat.

Nationaler Alleingang stellt die europaweit geltende Sicherheitsstandards in Frage

Das einseitige Aussetzen der Verwendung eines gemeinschaftlich zugelassenen, als sicher anerkannten Zusatzstoffs durch einen Mitgliedstaat hat beträchtliche Folgen für das Ansehen und den Stellenwert der EFSA. Das Vertrauen in die europäischen Zulassungsregelungen, mehr noch, in das gesamte Konzept der Lebensmittelsicherheit, wird in ganz Europa schwer beschädigt. Vor dem Hintergrund, dass es hier aber gar nicht um eine Sicherheitsfrage, sondern um eine politische Frage geht, ist dies umso schwerwiegender und sollte unterbunden werden.

Was wird geschehen?

Am Zug sind nun die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission. Deshalb hat der BLL die Bundesregierung aufgefordert, sich deutlich pro europäisch zu positionieren und die Kommission beim Vorgehen gegen Frankreich zu unterstützen. Wenn die Kommission nicht massiv durchgreift und Frankreich zur Rücknahme zwingt, treten die befürchteten Folgen ein und ein weiterer bedauerlicher Schritt zur Demontage des einheitlichen Verbraucherschutzes in Europa. Doch die Kommission wartet derzeit auf die weiteren Studien.