Wenn drin ist, was nicht rein gehört
Aktuell sprechen alle über Hühnereier, die mit Fipronil belastet sind und möglicherweise auch weiter verarbeitet wurden – Grund genug, ein Blick auf die funktionierenden Rückverfolgbarkeits- und Schnellwarnsysteme für Lebensmittel zu werfen: Wie gewährleistet die Lebensmittelkette die Rückverfolgbarkeit? Und was ist das RASFF?
Die Lebensmittel in der europäischen Union haben einen hohen Sicherheitsstandard, der unter anderem durch die Vielzahl der EU-Rechtsvorschriften gewährleistet wird. Dazu zählt beispielsweise die Verpflichtung zur Rückverfolgbarkeit.
Verfolgung des Lebensmittels auf allen Produktionsstufen
Alle Lebensmittelunternehmen sind verpflichtet zu gewährleisten, dass die eingesetzten Rohstoffe beziehungsweise die einzelnen Zutaten ihrer Produkte rückverfolgt werden können. So kann in Krisenfällen schnell herausgefunden werden, wer von wem welche Zutaten und Rohstoffe bekommen hat und in welchen Lebensmitteln diese verarbeitet worden sind. Das heißt, dass jeder in der Lebensmittelkette, von der Produktion bis zum Vertrieb, wissen muss, was er von wem bekommen beziehungsweise an wen abgegeben hat – und zwar jeweils eine Stufe vor und eine zurück.
Globalität macht Schnellwarnsystem unverzichtbar
Rückverfolgbarkeitssysteme der Lebensmittelunternehmen werden zum Beispiel dann in Gang gesetzt, wenn über das europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed) eine konkrete Gefährdung bekannt geworden ist. Das RASFF ist ein wichtiges und angesichts europäischer Warenströme unverzichtbares Mittel zur Information in Krisenfällen. Durch das Schnellwarnsystem können sich die Mitgliedsstaaten schnell informieren, austauschen und Betroffenheiten klären, um dann entsprechend rasch handeln zu können. Die deutsche Kontaktstelle des RASFF ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
RASFF auf schnelles Handeln seiner Anwender angewiesen
Primär ist das Schnellwarnsystem zur Gefahrenabwehr konzipiert, sprich, es ist für Fälle gedacht, in denen eine gesundheitliche Gefährdung der Konsumenten besteht. Obwohl diese Gesundheitsgefahr im Fall von Fipronil laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nicht besteht, wurde das RASFF dennoch angewendet, mit der Begründung, dass es sich um einen Stoff handelt, der unerwünscht ist. Fipronil ist für den Einsatz bei Tieren, die Lebensmittel produzieren, also zum Beispiel Fleisch, Milch oder Eier liefern, nicht erlaubt – daher die aktuellen Rückrufe.
Das Schnellwarnsystem funktioniert in der Regel gut, wenn alle Beteiligten rechtzeitig die relevanten Informationen dort auch einstellen. Dies war im Fipronil-Fall seitens der niederländischen und belgischen Behörden jedoch nicht der Fall. Das heißt im Klartext, dass im Fipronil-Fall nicht das System, sondern die Kommunikation der niederländischen und belgischen Behörden versagt hat.
In Deutschland informiert Lebensmittelwarnung.de
Trotz aller Anstrengungen und umfangreicher Qualitäts- und Sicherheitskontrollen seitens der Lebensmittelwirtschaft kann es also immer mal wieder zu Produktrückrufen kommen. Auf nationaler Ebene werden die Konsumenten über das Portal Lebensmittelwarnung.de über Lebensmittel gewarnt, von denen eine gesundheitliche Gefahr ausgehen kann und die vom Hersteller zurückgerufen wurden. Die Informationen werden von den Behörden der Bundesländer oder vom BVL eingestellt.
Weitere Informationen:
- EU-Kommission: Informationen zum RASFF (Englisch)
- http://www.lebensmittelwarnung.de/