Seminar

ILWI/BLL-Seminare "Claims" und "Anreicherung/Nahrungsergänzung"

Anmeldeschluss (12.10.2007, 00:00 Uhr) abgelaufen
Bonn,

Seminar "Claims" am 29.10.2007: Anmeldung nicht mehr möglich!

Für das Seminar "Anreicherung/Nahrungsergänzung" sind noch Plätze verfügbar.

Seminarprogramm "Claims"
Seminarprogramm "Anreicherung/Nahrungsgergänzung"

Über dreieinhalb Jahre nach Vorlage des Verordnungsvorschlages der Kommission ist die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Claims-Verordnung) am 30. Dezember 2006 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Seit dem 1. Juli 2007 findet sie Anwendung.

Wer erwartet hatte, mit der neuen Verordnung seien alle Fragen zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben bei Lebensmitteln gelöst, sieht sich getäuscht. Konkrete Vorgaben macht die Verordnung bisher nur für nährwertbezogene Angaben, für die der Anhang detaillierte Verwendungsbedingungen enthält. Für gesundheitsbezogene Angaben hingegen gelten grundsätzlich die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen fort. Im Übrigen gibt es eine Vielzahl von Übergangsvorschriften.

An der weiteren Ausgestaltung der Verordnung wird jedoch mit Hochdruck gearbeitet. Nährwertprofile und deren wissenschaftliche Begründung werden ebenso diskutiert, wie die Liste gesundheitsbe-zogener Angaben nach Artikel 13, die dann ab dem Jahre 2010 die gesundheitsbezogenen Angaben enthält, die weiter verwendet werden dürfen. Gleichzeitig werden erste Anträge auf Zulassung von Angaben über die Reduzierung von Krankheitsrisiken und über die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern nach Artikel 14 vorbereitet. Gerade hat die EFSA Leitlinien für die Antragstellung veröffentlicht.
Im Seminar werden die unterschiedlichen Ansätze und Entwicklungen dargestellt: die wichtigsten Regelungsinhalte und Interpretationsansätze, die Praxisrelevanz der neuen Vorschriften aus Sicht anwaltlicher Beratung und aus Unternehmenssicht, die Zulassungsverfahren und -bedingungen, die aktuellen Überlegungen zu Nährwertprofilen und zur Artikel 13-Liste gesundheitsbezogener Angaben, aus Sicht der Lebensmittelwirtschaft und der Wissenschaft. Besonders freuen wir uns, dass wir Vertreter von BfR, BVL und EFSA als Referenten gewinnen konnten.
Breiter Raum ist wieder für die Diskussion und Beantwortung der Fragen der Teilnehmer vorgesehen. Im Anschluss an jeden Vortrag besteht die Gelegenheit, Fragen und Probleme aus der Praxis anzusprechen.

Zeitgleich mit der Claims-Verordnung ist die Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln, die so genannte Anreicherungs-Verordnung, diskutiert und verabschiedet worden. Sie ist ebenfalls am 30. Dezember 2006 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden ist und findet seit dem 1. Juli 2007 Anwendung.
Wie bei der Claims-Verordnung gilt, dass mit der Verabschiedung der Verordnung nur der erste Schritt zur Harmonisierung getan ist, dem noch viele weitere Schritte nachfolgen müssen, insbesondere die Festlegung gemeinschaftsweit einheitlicher Mindest- und Höchstmengen für den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen und die europaweit einheitliche Bewertung der „bestimmten anderen Stoffe“ mit ernährungsbezogenen oder physiologischen Wirkungen, die mehr noch als Vitamine und Mineralstoffe in den Mit-gliedstaaten sehr unterschiedlich bewertet und behandelt wurden und werden.
Zu Mindest- und Höchstmengen hat die Kommission bereits im Juni 2006 ein Diskussionspapier veröffentlicht. Auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen ist inzwischen ein Orientierungspapier erarbeitet worden, das Grundlage der weiteren Beratungen sein soll. Neue Abgrenzungsfragen stellen sich zur Nahrungsergänzungsmittel-, Claims- und Diät-Verordnung. Abgrenzungsfragen zu Arzneimitteln und neuartigen Lebensmitteln werden weiter diskutiert. Von besonderer Bedeutung sind alle Fragen zur rechtlichen Einordnung und Sicherheitsbewertung anderer Substanzen, insbesondere von Pflanzenstoffen und -extrakten, für die die Verordnung Verfahren zur Sicherheitsbewertung und zum Erlass von Verwendungsbedingungen und -beschränkungen vorsieht, den Mitgliedstaaten über Übergangsvorschriften aber auch weiter Kompetenzen einräumt.

Aufgrund der vielfach gleich gelagerten Probleme und Fragestellungen wird neben der Anreicherungs- auch die Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung dargestellt. Breiter Raum ist für die Diskussion und Beantwortung der Fragen der Teilnehmer vorgesehen. Im Anschluss an jeden Vortrag besteht die Gelegenheit, Fragen und Probleme aus der Praxis anzusprechen.

Alle Veranstaltungen anzeigen