ILWI-Grundlagenseminar Lebensmittelrecht
Das Institut für Lebensmittelwissenschaft und -information (ILWI) bietet vom 19. bis zum 20. Mai 2022 ein Grundlagenseminar zum Lebensmittelrecht an, zu dem wir ganz herzlich einladen. Die Veranstaltung wird erneut als Hybrid-Event angeboten. Das bedeutet, Sie können entscheiden, ob Sie „live vor Ort“ in Berlin oder „live am Rechner“ teilnehmen möchten. Da die Teilnehmerzahl vor Ort begrenzt ist, empfehlen wir eine zeitnahe Anmeldung, wenn Sie in Berlin teilnehmen möchten.
Das Grundlagenseminar richtet sich sowohl an Berufseinsteiger, die sich einen ersten Überblick über das Lebensmittelrecht verschaffen wollen, als auch an alle, die sich über die aktuellen Entwicklungen im Lebensmittelrecht informieren möchten.
Das ILWI-Grundlagenseminar zum Lebensmittelrecht 2022 gibt einen Überblick über die wichtigsten nationalen und europäischen Bestimmungen des Lebensmittelrechts. Neben den bereits geltenden Vorschriften werden auch die wichtigsten Rechtsentwicklungen mit unmittelbarer Praxisbedeutung dargestellt – 2021/2022 sind dies u. a.
- die neuen Vorschriften zur Nutri-Score-Nährwertkennzeichnung in Deutschland,
- die neuen Vorschriften zur Herkunftskennzeichnung bei „primären Zutaten anderer Herkunft“, die seit dem 1. April 2020 gelten,
- die aktuellen Änderungsvorschläge u. a. zur Gleichstellung von Stoffen und zu den Informationspflichten der Behörden bei lebensmittelrechtlichen Verstößen nach LFGB,
- die Diskussion um Höchstmengenregelungen für Vitamine und Mineralstoffe in Deutschland und der EU,
- die Bedeutung der neuen „Vom Hof auf den Tisch“-Strategie für das Lebensmittelrecht – Kennzeichnungsthemen, Rechtsrahmen Nachhaltigkeit …,
- die neue Verordnung zur gegenseitigen Anerkennung,
- die aktuellen Entwicklungen zu neuartigen Lebensmitteln, Rückständen und Kontaminanten und zur EU-Öko-Verordnung sowie vieles mehr.
Das Seminar soll die Grundlagen des Lebensmittelrechts in seiner ganzen Bandbreite vermitteln. Deshalb reicht das Themenspektrum von den Grundlagen des Lebensmittelrechts in der Basisverordnung über die lebensmittelrechtlichen Sorgfaltspflichten, die Anforderungen an Lebensmittelhygiene und Bedarfsgegenstände sowie die Lebensmittel- und Nährwertkennzeichnung bis hin zum Recht der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben. Die Regelungen zur Anreicherung von Lebensmitteln und zu Nahrungsergänzungsmitteln werden ebenso dargestellt, wie die Ökoverordnung und die Regelungen zu Zusatzstoffen, Aromen und Enzymen, zu Rückständen und Kontaminanten und zur Hygiene.