Nahrungsergänzungsmittel müssen sicher sein! Hersteller distanzieren sich von unseriösen und illegalen Praktiken und Produkten.
- Der Arbeitskreis Nahrungsergänzungsmittel des Lebensmittelverbands Deutschland (AK NEM) distanziert sich von den zu Beginn der Woche in Beiträgen des Reporterteams Claudia Butter und Philipp Reichert gezeigten unseriösen und illegalen Praktiken. Zugleich macht der AK NEM deutlich, dass illegale Verhaltensweisen Einzelner nicht den Markt charakterisieren. Auch die suggerierte Unwirksamkeit der staatlichen Monitoring- und Kontrollmechanismen entspricht nicht der Realität.
Kein Lebensmittelunternehmer darf gesundheitsschädliche Produkte konzipieren und vermarkten. Zudem gilt für alle Lebensmittel und nicht nur für Nahrungsergänzungsmittel das absolute Verbot der Verwendung krankheitsbezogener Angaben. Wer gegen diese Verbote verstößt und Verbrauchern in welcher Form auch immer suggeriert, dass mit Nahrungsergänzungsmitteln Krankheiten geheilt werden könnten, handelt nicht nur illegal, sondern auch unverantwortlich den hilfesuchenden Menschen gegenüber.
Nahrungsergänzungsmittel können helfen, den Körper mit wichtigen Nährstoffen zu versorgen. So können sie als Teil eines gesunden Lebensstils zum Erhalt der Gesundheit und des Wohlbefindens beitragen. Sie dienen aber weder der Heilung noch der Linderung oder Vorbeugung von Krankheiten und dürfen aus diesem Grund auch nicht in dieser Form beworben werden. Es ist im Interesse aller, unseriös und insbesondere kriminell agierende Personen und Unternehmen etwas entgegen zu setzen und gegen diese vorzugehen. Der AK NEM und seine Mitglieder tun dies, indem sie erstens verantwortungsvoll handeln und sichere Produkte anbieten und zweitens die Verbraucher über den richtigen Umgang mit Nahrungsergänzungsmittel informieren und die Behörden im Kampf gegen die schwarzen Schafe unterstützen.
Nahrungsergänzungsmittel dürfen wie alle Lebensmittel ohne amtliche Zulassung von registrierten Lebensmittelproduzenten verkauft werden – immer vorausgesetzt, alle gesetzlichen Vorgaben werden beachtet, die Lebensmittel und ihre Zutaten sind sicher und die Aufmachung ist nicht irreführend. Das von dem TV-Team Butter und Reichert gezeigte oder vorgetäuschte Vorgehen – die Anzeige und das Verkaufen eines Nahrungsergänzungsmittels mit einem hochgiftigen Stoff – wäre selbstverständlich strafbar.
Kontrolliert wird die Sicherheit und Rechtskonformität der angebotenen Produkte aber nicht nur durch die Qualitätssicherungsmaßnahmen der Lebensmittelunternehmen, sondern auch durch die zuständige Lebensmittelüberwachung. Dabei werden sowohl die Produktionsbedingungen vor Ort überprüft als auch regelmäßig Nahrungsergänzungsmittel als Proben aus dem Markt gezogen. Das im Beitrag gezeichnete Bild, nach dem die Lebensmittelkontrollbehörden ihrer Aufgabe nicht nachkommen, ist falsch. Die Kontrolle des stationären Marktes ist etabliert und funktioniert. So werden von größeren Nahrungsergänzungsmitteherstellern aus den Regalen des stationären Handels deutschlandweit bis zu 800 Proben pro Jahr und Marke gezogen und untersucht.
Dass die Überwachung des Lebensmittelangebots im Internet mit großen Herausforderungen verbunden ist, ist bekannt. Selbstverständlich gibt es auch im Internet seriöse Anbieter, bei denen unbedenklich Nahrungsergänzungsmittel bestellt werden können. Leider finden sich aber auch immer wieder Unternehmen, die sich bei der Werbung und Produktzusammensetzung nicht an die strengen gesetzlichen Vorgaben halten. Deshalb gibt es europaweit gemeinsame Initiativen zur besseren Kontrolle dieses Vertriebswegs. Der Arbeitskreis Nahrungsergänzungsmittel begrüßt diese Anstrengungen und unterstützt alle Ansätze für eine effektive Kontrolle des Produktangebots im Internet zum Schutz der Verbraucher.