Gut aufgestellt: Nährwertkennzeichnung wird bereits von vielen Unternehmen umgesetzt
Berlin, - Ab dem 13. Dezember 2016 gilt die Pflicht zur Nährwertkennzeichnung bei Lebensmitteln. Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) begrüßt die neue Informationspflicht: „Die Nährwertkennzeichnung ist eine wichtige Grundlage für bewusste Kaufentscheidungen der Konsumenten. Aus diesem Grund haben viele Unternehmen in Deutschland die Nährwertkennzeichnung schon freiwillig umgesetzt“, betont Peter Loosen, Leiter des Brüsseler Büros und Geschäftsführer des BLL. „Sie gewährleistet Transparenz und Vergleichbarkeit aller Lebensmittel hinsichtlich ihrer Nährstoffzusammensetzung.“
Angegeben werden müssen ab morgen im Rahmen der Nährwerttabelle die Angaben zum Brennwert (Kalorien) und zum Gehalt an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz jeweils bezogen auf 100 g bei festen und 100 ml bei flüssigen Lebensmitteln. Angaben zu den Nährwerten einer Portion der Lebensmittel können zusätzlich freiwillig gemacht werden. In diesem Zusammenhang muss dann ersichtlich sein, wie groß die jeweilige Portion ist und wie viele Portionen jeweils enthalten sind.
Weitere Informationen zur Lebensmittelkennzeichnung:
• Informationsbroschüre „Nährwertkennzeichnung verstehen“
https://www.bll.de/naehrwertinformation-verstehen
• Informationsgrafik „Lebensmittelinformationsverordnung“ (LMIV)
https://www.bll.de/infografik-neuerungen-lmiv
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL):
Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette – Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und angrenzende Gebiete – sowie zahlreiche Einzelmitglieder an.
Für weitere Informationen:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Peter Loosen
Geschäftsführer/Leiter Büro Brüssel
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
E-Mail: ploosen[at]bll.de
BLL-Öffentlichkeitsarbeit
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