„Strafen“ für Zucker – Foodwatch präsentiert Scheinlösung
Berlin, - Aus Sicht des Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) präsentiert Foodwatch mit der Untersuchung zum Zuckergehalt von Erfrischungsgetränken und den daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen wie einer Zuckerabgabe erneut Scheinlösungen, die rein willkürlich sind und nicht zu einer Prävention von Übergewicht beitragen. BLL-Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff erklärt: „Auch wenn Foodwatch hier offensichtlich ein Spiel mit Worten betreibt, ist auch eine Zuckerabgabe nichts anderes als eine Strafsteuer für Zucker, die jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehrt und die sozial Schwächere in unserer Gesellschaft im Endeffekt am meisten treffen wird. Zudem ist es für uns unerklärlich, wie man auf der einen Seite bei einem freiwilligen Engagement der Lebensmittelunternehmen im Bereich der Bewegungsmotivation und Sportförderung dieses verurteilt und als Feigenblatt diffamiert und auf der anderen Seite genau diese Unterstützung als Strafmaßnahme fordert.“
Die Zuckersteuer, wie sie beispielsweise in Großbritannien eingeführt wurde, ist allein deshalb eine willkürliche Maßnahme, da zwischen natürlichem und zugesetztem Zucker unterschieden wird, obwohl Zucker immer denselben Energiegehalt hat, nämlich vier Kilokalorien pro Gramm. Außerdem fehlt die eindeutige wissenschaftliche Grundlage, um „zu viel“ Zucker zu definieren. Im Rahmen einer ausgewogenen und vielseitigen Ernährung ist jedes Lebensmittel in Maßen erlaubt, so natürlich auch Erfrischungsgetränke mit Zucker. Klar ist, dass ein zu viel nie gesund sein kann. Aber das gilt für alle Lebensmittel und alle Nährstoffe. Wie viel zu viel ist, hängt auch von jedem selbst ab, von den persönlichen Lebensumständen und Bedürfnissen, denn die Entstehung von Übergewicht ist komplex und multikausal bedingt.
Die Lebensmittelbranche ist dafür verantwortlich, ein vielfältiges Angebot zu liefern, dass eine ausgewogene und individuelle Ernährung ermöglicht, z. B. im Falle der Erfrischungsgetränke zuckerreduzierte und zuckerfreie Varianten. Und sie ist dafür zuständig, über ihre Produkte transparent aufzuklären, z. B. durch die Informationen auf den Etiketten zu den Zutaten und Nährwerten. Minhoff erläutert: „Die Lebensmittelbranche engagiert sich auf verschiedene Art und Weise für einen gesunden Lebensstil, z. B. durch ein breites Produktangebot, durch Aufklärung und Information zu Nährstoffen und einer insgesamt ausgewogenen Lebensweise und eben auch durch die Förderung von sozialen oder sportlichen Projekten. Es gibt keinen erkennbaren Grund, diese gut funktionierende Freiwilligkeit aufzugeben.“
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL):
Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette – Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und angrenzende Gebiete – sowie zahlreiche Einzelmitglieder an.
Für weitere Informationen:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Christoph Minhoff
Hauptgeschäftsführer
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
BLL-Öffentlichkeitsarbeit
Manon Struck-Pacyna
Tel.: +49 30 206143-127, Fax: +49 30 206143-227
E-Mail: mstruck@bll.de, Internet: www.bll.de
Twitter: twitter.com/BLL_de
Facebook: https://facebook.com/BLL.de
Die Pressemitteilung finden Sie hier als PDF-Dokument zum Download:BLL (August 2016) „Strafen“ für Zucker – Foodwatch präsentiert Scheinlösung