Pressemitteilung

Lebensmittelwirtschaft unterstützt die Initiative zur Überprüfung der Mindesthaltbarkeitsangaben

Berlin, - Im Zusammenhang mit der Forderung einiger europäischer Länder zur Abschaffung des Mindesthaltbarkeitsdatums für langhaltbare Lebensmittel äußert der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) seine grundsätzliche Unterstützung für alle sinnvollen Maßnahmen, die zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung beitragen. Allerdings müsse gerade im Falle des Mindesthaltbarkeitsdatums darauf geachtet werden, dass es nur bei den Lebensmitteln entfällt, die auch wirklich nahezu ohne Begrenzung haltbar sind. Der Vorschlag, der im Vorfeld der heutigen EU-Landwirtschaftsministerkonferenz in Brüssel eingebracht wurde, müsse deshalb im Rahmen des anstehenden Gesetzgebungsverfahren genau geprüft werden. „Wir wollen keine Kompromisse in Bezug auf die Sicherheit der Lebensmittel eingehen“, erklärt BLL-Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff. „Die Lebensmittelsicherheit hat oberste Priorität, denn die Gesundheit der Verbraucher steht an erster Stelle“. Auch der Aspekt der Gewährleitung der produktspezischen Eigenschaften darf im Zuge einer solchen Änderung nicht außer Acht gelassen werden. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist die Garantie des Herstellers, das bis zu dem angegebenen Zeitpunkt das Lebensmittel seine optimale Qualität, sprich Geschmack, Geruch, Aussehen, aber auch seine spezifische Funktion, behält.

Zudem weist Minhoff daraufhin, dass eine solche regulatorische Lösung nicht die Aufklärung rund um die Haltbarkeitsdaten ersetzen kann, um der Lebensmittelverschwendung nachhaltig entgegenzuwirken: „Das Verständnis der Verbraucher für das Mindesthaltbarkeitsdatum muss gestärkt werden. Jedem sollte klar sein, was der Unterschied zwischen dem Mindesthaltbarkeitsdatum und dem Verbrauchsdatum ist.“ Der Spitzenverband der Lebensmittelwirtschaft bietet hier zum Beispiel mit dem Faltblatt „Zehn Fragen und Antworten zum Mindesthaltbarkeitsdatum“ Hilfestellung an.

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette – Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und angrenzende Gebiete – sowie zahlreiche Einzelmitglieder an.

Für weitere Informationen:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
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E-Mail: cminhoff[at]bll.de

BLL-Öffentlichkeitsarbeit
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Die Pressemitteilung finden Sie hier als PDF-Dokument zum Download:
BLL (19. Mai 2014): Lebensmittelwirtschaft unterstützt die Initiative zur Überprüfung der Mindesthaltbarkeitsangaben (PDF-Dokument)

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