Pressemitteilung

Lebensmittelpolitik im Koalitionsvertrag mit Licht und Schatten

Berlin, - Mit Blick auf den heute vorgestellten Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD hält es der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) zunächst für positiv, dass damit nach langen und zähen Verhandlungen die Basis für eine stabile Bundesregierung in den kommenden vier Jahren gelegt wird. Auch lassen die Vereinbarungen im Bereich der Verbraucherschutzpolitik in weiten Teilen zumindest das Bemühen erkennen, berechtigten Interessen der Unternehmen bei der Formulierung der Politikziele Rechnung zu tragen. So begrüßt der BLL, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher auch weiterhin mündig und selbstbestimmt über die Auswahl ihrer Lebensmittel entscheiden sollen und auf lenkende Eingriffe in das Produktangebot und in die Produktvermarktung verzichtet wird. "Zu Recht wird der Lebensmittelbereich im Koalitionsvertrag nicht zu den Märkten gezählt, in denen ein Defizit an Schutz und Vorsorge durch den Staat existiert. So ist dieser schon heute einer der am dichtesten regulierten Märkte in der Europäischen Union, in dem nicht mehr rechtliche Vorschriften notwendig sind, sondern in erster Linie eine Stärkung der Verbraucherbildung", erklärt Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff.

Im Hinblick auf die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes und der Namensveröffentlichungen von Unternehmen im Internet muss der ausdrücklich betonte Aspekt der Rechtssicherheit im Vordergrund stehen. Dies setzt angesichts der hierzu ergangenen Gerichtsentscheidungen insbesondere voraus, dass die verfassungsmäßigen Rechte der betroffenen Unternehmen gewahrt werden, um keine Vorverurteilungen und damit nicht mehr korrigierbaren Schäden zu verursachen. Problematisch aus Sicht der Lebensmittelwirtschaft ist dagegen die völlig undifferenzierte Forderung nach einer verpflichtenden Kennzeichnung von Herkunft und Produktionsort bei sämtlichen Lebensmitteln. "Die Koalitionspartner gehen damit weit über die bereits im europäischen Kennzeichnungsrecht vereinbarten und richtigerweise an das Ergebnis von konkreten Folgeabschätzungen geknüpften Regelungen hinaus und lassen in dieser Pauschalität Aspekte der Machbarkeit und der Kostenfolgen, gerade für kleine und mittlere Unternehmen völlig außer Acht. Eine realistische Kosten-Nutzen-Analyse der Auswirkungen auf diese Unternehmen sollte daher einer Umsetzung der Pauschalforderung zwingend vorausgehen", mahnt Minhoff. Mit rund fünf Millionen Beschäftigten in 755.100 Betrieben stellt die vielfach mittelständisch geprägte Lebensmittelwirtschaft einen der bedeutendsten Wirtschaftszweige in Deutschland dar und beschäftigt rund zwölf Prozent aller hier Erwerbstätigen.

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette – Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und angrenzende Gebiete – sowie zahlreiche Einzelmitglieder an.

Ansprechpartner:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Christoph Minhoff
Hauptgeschäftsführer
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 206143-135, Fax: +49 30 206143-235
E-Mail: cminhoff[at]bll.de, Internet: www.bll.de

BLL-Öffentlichkeitsarbeit
Manon Struck-Pacyna
Tel.: +49 30 206143-127, Fax: +49 30 206143-227
E-Mail: presse[at]bll.de, Internet: www.bll.de

Die Pressemitteilung finden Sie hier als PDF zum Download:
BLL-Pressemitteilung (2013-11-27): Lebensmittelpolitik im Koalitionsvertrag mit Licht und Schatten (PDF)

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