Pressemitteilung

Ein erster Schritt – Zulassung von 222 gesundheitsbezogenen Angaben

Berlin, - Ab 14. Dezember 2012 dürfen Lebensmittelhersteller europaweit die 222 gesundheitsbezogenen Angaben verwenden, die nach Prüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in die so genannte Artikel-13-Liste der Claims-Verordnung aufgenommen worden sind. In diesem Zusammenhang weist der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) ausdrücklich darauf hin, dass solche Werbeaussagen auch bisher nur dann verwendet werden durften, wenn sie wissenschaftlich abgesichert und belegbar waren. Geändert hat sich vor allem, dass es nun der Europäische Gesetzgeber ist, der entscheidet. „Die Behauptung, erst mit der Verabschiedung der aktuellen Liste beginne der Verbraucherschutz bei gesundheitsbezogenen Aussagen zu Lebensmitteln, trifft deshalb ebenso wenig zu, wie die Behauptung, mit dem Anwendungsbeginn der Verordnung würden tausende gesundheitsbezogene Angaben verboten“, erklärt Peter Loosen, Geschäftsführer des BLL.

Richtig ist, dass die Mitgliedstaaten bereits im Januar 2008 Listen mit über 44.000 gesundheitsbezogenen Angaben an die Kommission übersandt haben. Die Liste der Angaben, die der EFSA zur wissenschaftlichen Begutachtung vorgelegt worden ist, enthielt insbesondere aufgrund zahlreicher Doppeleinträge dann nur noch 4.637 Angaben. Von denen sind zwischenzeitlich ca. 2.700 bewertet und ca. 2.000 stehen noch zur Bewertung aus. Von Seiten der Lebensmittelwirtschaft waren seinerzeit sogar nur 700 gesundheitsbezogene Angaben an die Mitgliedstaaten gesandt worden. Die nunmehr zugelassenen 222 Angaben beruhen auf ca. 500 positiven Bewertungen der EFSA, hinter vielen Angaben steht demnach mehr als nur eine positiv bewertete gesundheitsbezogene Angabe.

Anspruch des Europäischen Gesetzgebers im Jahre 2006 war es, alle allgemein anerkannten Gesundheitswirkungen von Lebensmitteln in einer Liste zusammenzufassen, und zwar bis Januar 2010. „Mit dem ersten Teil der Artikel 13-Liste ist nun, drei Jahre später, aber erst der erste Schritt getan“, stellt Peter Loosen fest. „Die Liste enthält vorwiegend Angaben zu Vitaminen und Mineralstoffen und einigen wenigen anderen Nährstoffen. Die Bewertung der gesundheitlichen Wirkungen von Pflanzen und Pflanzeninhaltsstoffen hingegen steht noch aus. Damit liegt der schwierigere Teil der Wegstrecke noch vor den Beteiligten, insbesondere der EFSA, denn hier besteht noch erheblicher Klärungsbedarf zu den Bewertungsansätzen“, betont der BLL-Geschäftsführer.

Die Verordnung über die gesundheitsbezogenen Angaben kann hier abgerufen werden.

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette – Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und angrenzende Gebiete – sowie zahlreiche Einzelmitglieder an.

Für weitere Informationen:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Peter Loosen
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 206143-141, Fax: +49 30 206143-241
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