Lebensmittelwirtschaft begrüßt Aufklärungsaktion des Bundesverbraucherministeriums zum Mindesthaltbarkeitsdatum
Berlin, - Die deutsche Lebensmittelwirtschaft begrüßt die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gestartete Aufklärungsaktion zum Mindesthaltbarkeitsdatum. Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) ist sich mit Bundesministerin Ilse Aigner darin einig, dass das Verständnis der Verbraucher für das Mindesthaltbarkeitsdatum gestärkt werden sollte.
BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst sagte: "Die Unterscheidung zwischen dem Mindesthaltbarkeitsdatum für den Großteil der Lebensmittel und dem Verbrauchsdatum für leicht verderbliche Ware ist sachgerecht und praktikabel. Deshalb sollte an diesem bewährten System festgehalten werden. Um das unnötige Wegwerfen von Lebensmitteln zu vermeiden, ist es hilfreicher, die Verbraucher durch Aufklärung in die Lage zu versetzen, selber erkennen zu können, ob ein Lebensmittel noch in Ordnung ist oder nicht."
Der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft ist hier bereits aktiv: So machte er im Januar das Thema zum Schwerpunkt seines Auftritts auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin. Zudem hat der BLL ein Faltblatt "Zehn Fragen und Antworten zum Mindesthaltbarkeitsdatum" erstellt, das umfassend über das Mindesthaltbarkeitsdatum informiert. Es kann kostenlos heruntergeladen werden unter http://www.bll.de/publikationen/mindesthaltbarkeitsdatum/.
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette – Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und angrenzende Gebiete – sowie zahlreiche Einzelmitglieder an.