100 Tage Internetportal "Lebensmittelklarheit.de": Lebensmittelwirtschaft sieht deutlichen Nachbesserungsbedarf
Berlin, - Nach einhundert Tagen Internetportal "Lebensmittelklarheit.de" macht die deutsche Lebensmittelwirtschaft auf Mängel der Plattform aufmerksam. Ihr Spitzenverband, der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL), unterstützt das Ziel einer besseren Verbraucherinformation, fordert aber von den betreibenden Verbraucherzentralen und vom fördernden Verbraucherschutzministerium mehr Sachlichkeit und Objektivität.
BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst sagte: "Die Plattform Lebensmittelklarheit.de möchte nach eigener Aussage eine sachliche Information der Verbraucher und einen fairen Dialog zwischen Verbrauchern und Wirtschaft fördern. Diesem eigenen Anspruch wird das Portal aber derzeit weder im Informationsbereich noch im produktbezogenen Teil gerecht."
Als Beispiele nannte Horst die häufige Vermischung von Meinung mit Fakten gerade im Informationsteil sowie die erhebliche Anzahl tendenziöser und diskreditierender Überschriften. Bedenklich sei auch, dass die Verbraucherzentralen Konsumentenbeschwerden selbstständig erweiterten und damit Fragen behandelten, die darin überhaupt nicht aufgeworfen würden. Außerdem sei auffällig, dass immer wieder dieselben Vorwürfe erhoben würden. Der BLL-Hauptgeschäftsführer wiederholte überdies die bereits vor dem Portalstart geäußerte Kritik am produktbezogenen Bereich: "Schon die Unterscheidung der Rubriken "Getäuscht?" und "Erlaubt!" suggeriert, dass die im Bereich "Getäuscht?" genannten Produkte rechtswidrig sind. Genau das Gegenteil ist aber der Fall, die dort aufgeführten Produkte sind lebensmittelrechtlich korrekt gekennzeichnet und werden trotzdem mit dem Vorwurf einer (gefühlten) Täuschung belegt. Die befürchteten Folgen einer Benachteiligung im Wettbewerb und einer Pranger-Wirkung des Portals haben sich insoweit bestätigt."
Der BLL fordert deshalb eine konsequente Ausrichtung des Portals Lebensmittelklarheit.de am bestehenden Lebensmittelrecht und nicht an den politischen Zielen der Verbraucherzentralen. Weiterhin verlangt der Spitzenverband der Lebensmittelwirtschaft die Sicherstellung einer objektiven Darstellung der geltenden Rechtslage in der Rubrik "Erlaubt!". Hier wird bislang ausschließlich die wertende Einschätzung der Verbraucherzentralen wiedergegeben, was ebenfalls den Zielen des Portals zuwiderläuft.
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette - Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und angrenzende Gebiete - sowie zahlreiche Einzelmitglieder an.
Für weitere Informationen:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Dr. Marcus Girnau
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Tel.: +49 30 206143-129, Fax: +49 30 206143-229
E-Mail: mgirnau[at]bll.de
Internet: www.bll.de
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Pressemitteilung: 100 Tage Internetportal "Lebensmittelklarheit.de"