Pressemitteilung

Lebensmittelwirtschaft wird Vorgaben der neuen Lebensmittelinformationsverordnung zügig umsetzen

Berlin, - Mit der heutigen Verabschiedung der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) durch die EU-Mitgliedstaaten ist der Startschuss für die europaweit einheitlich verpflichtende Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln gefallen. Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) geht davon aus, dass die deutsche Lebensmittelwirtschaft die Vorgaben innerhalb der Übergangsfristen zügig umsetzen wird. BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst sieht die Unternehmen hierfür bestens gerüstet: "Die deutsche Lebensmittelwirtschaft hat frühzeitig auf das Informationsbedürfnis der Verbraucher reagiert und auf freiwilliger Basis eine fast flächendeckende Nährwertkennzeichnung eingeführt. Heute tragen bereits mehr als 80 Prozent aller Produkte eine Nährwertkennzeichnung. Dies wird die Umstellung erheblich erleichtern."

Der BLL-Hauptgeschäftsführer begrüßte die nach jahrelanger Diskussion verabschiedete Lebensmittelkennzeichnungsverordnung als einen guten Kompromiss. Horst hob insbesondere den ernährungswissenschaftlich sinnvollen Verzicht auf eine "Ampelkennzeichnung" für Lebensmittel sowie die obligatorische Folgenabschätzung vor der Einführung neuer Verpflichtungen zur Herkunftskennzeichnung hervor: "Die Verordnung schreibt ausdrücklich vor, dass im Vorfeld kritisch untersucht werden muss, mit welchem Aufwand und welchen Kosten solche verpflichtenden Herkunftsangaben - etwa bei Hauptzutaten für Lebensmittel - verbunden sind. Damit folgt sie dem Gebot der ökonomischen Vernunft."

Die künftige, europaweit einheitlich verpflichtende Nährwertkennzeichnung umfasst Angaben zum Brennwert sowie den Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz. Die Werte sind immer bezogen auf 100g/100ml anzugeben. Zusätzlich sind freiwillige Angaben bezogen auf die Portion möglich, sowie die schon verbreitete GDA-Kennzeichnung, die einen Bezug zu nunmehr vom Europäischen Gesetzgeber festgelegten Richtwerten für die Tageszufuhr herstellt. Die Allergenkennzeichnung in der Zutatenliste bleibt verpflichtend, allerdings müssen die allergenen Zutaten in Zukunft optisch hervorgehoben werden. Zudem führt die LMIV eine verpflichtende Mindestschriftgröße für alle Pflichtkennzeichnungselemente auf Lebensmittelverpackungen ein.

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette – Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und angrenzende Gebiete – sowie zahlreiche Einzelmitglieder an.

Für weitere Informationen:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Peter Loosen
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 206143-141, Fax: +49 30 206143-241
E-Mail: ploosen[at]bll.de

Download Pressemitteilung:
Lebensmittelwirtschaft wird Vorgaben der neuen Lebensmittelinformationsverordnung zügig umsetzen

Alle Pressemitteilungen anzeigen