Pressemitteilung

Dänisches „Smiley“-System auf deutsche Lebensmittelüberwachung nicht übertragbar

Berlin, - Gegenwärtig wird in der Politik darüber diskutiert, die Ergebnisse von Betriebskontrollen der Lebensmittelüberwachung nach dänischem Vorbild mit einer „Smiley“-Bewertung zu veröffentlichen. Schlichte lachende oder weinende „Smiley“-Bilder sollen das Kontrollergebnis anzeigen. Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) begrüßt die Diskussion der Bundesländer, die Tätigkeit der amtlichen Lebensmittelüberwachung effizienter zu machen. Er hält aber eine Übertragung des dänischen Systems auf die deutsche Vollzugspraxis für nicht möglich und daher für kein geeignetes Mittel.

Aus Sicht des BLL sind die in Dänemark gewährleisteten Voraussetzungen für den Betrieb des „Smiley“-Systems in den bestehenden Strukturen der amtlichen Überwachung in Deutschland nicht zu leisten. So würde es eine Abkehr vom bisherigen Kontrollansatz und eine erhebliche Aufstockung der personellen wie finanziellen Mittel auf Seiten der Bundesländer voraussetzen. Bislang werden die Lebensmittelunternehmen nach einem risikoorientierten Ansatz kontrolliert, d. h. bestimmte Betriebe werden intensiver überwacht als andere. Bei einer Einführung des dänischen „Smiley“-Systems müssten dagegen deutschlandweit kontinuierliche und zeitlich eng getaktete Kontrollen durch die amtliche Lebensmittelüberwachung für sämtliche Lebensmittelbetriebe sichergestellt werden, um zumindest halbwegs aktuelle, vergleichbare und repräsentative Ergebnisse zu liefern. Die Gleichbehandlung aller Unternehmen muss schon aus Wettbewerbsgründen gewährleistet sein.

BLL-Geschäftsführer Dr. Marcus Girnau betont: „Solange nicht klar ist, wie das dänische ‚Smiley’-System in Deutschland überhaupt umgesetzt werden könnte, werden hier Äpfel mit Birnen verglichen. In Dänemark haben sämtliche Betriebe zeitnah eine Ausgangsbewertung erhalten, die einen Vergleich der Betriebe untereinander zulässt und Wettbewerbsverzerrungen vermeidet. Außerdem sind die Bewertungen vergleichbar, weil es ein landesweit einheitliches System mit gemeinsamen Kontrollkriterien gibt. In Deutschland ist die Lebensmittelüberwachung hingegen Ländersache. Außerdem kann ein Betrieb in Dänemark nach einem schlechten Befund sehr zeitnah nach der Mängelbehebung eine Nachkontrolle einfordern, um nicht dauerhaft mit dem Makel einer schlechten Bewertung behaftet zu sein. Diese Voraus-setzungen sind in Deutschland derzeit nicht gegeben.“ Hinzu komme, dass eine negative Bewertung, wenn sie sich erst einmal im Internet verbreitet habe, im Netz kaum mehr entfernt werde könne – selbst wenn die Mängel lange bereits abgestellt worden seien.

Dem BLL ist wichtig: Sowohl für die Verbraucher als auch für die Lebensmittelwirtschaft sind eine effizient arbeitende amtliche Lebensmittelüberwachung und ein einheitlicher Vollzug unerlässlich. Das geltende Recht bietet aber die notwendigen Instrumente, um auf Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften effektiv und einzelfallgerecht zu reagieren. Essenzieller als die Diskussion um Transparenz eines Untersuchungsergebnisses ist der konsequente Vollzug des Lebensmittelrechts.

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette – Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und angrenzende Gebiete – sowie zahlreiche Einzelmitglieder an.

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