BMELV-Staatssekretärin Klöckner spricht sich gegen eine direkte Auskunftspflicht von Unternehmen im Rahmen des Verbraucherinformationsgesetzes aus / MdEP Sommer kritisiert geplante Nährwertprofile
Bonn, - Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), Julia Klöckner, hat sich gegen eine direkte Auskunftspflicht von Unternehmen im Rahmen des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ausgesprochen. Beim traditionellen Neujahrsempfang des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) sagte die CDU-Politikerin, einer Ausweitung auf die direkte Anfrage an Unternehmen werde sie nicht zustimmen.
Zugleich bekräftigte die BMELV-Staatssekretärin ihre Ablehnung der so genannten Ampelkennzeichnung bei Lebensmitteln. Entscheidend für sie sei, dass es hierfür keine wissenschaftliche Grundlage und keinen Nutzen gebe.
Die CDU-Politikerin lobte nachdrücklich die Leistungen der Ernährungsbranche. Sie persönlich sei sehr froh, dass man in Deutschland und in Europa eine so große Auswahl an Nahrungsmittel habe und „dass es die Bananen nicht nur Mittwochs gibt“. Das müssten die Menschen einmal wahrnehmen.
Auf dem Neujahrsempfang des BLL übte die EU-Parlamentarierin Dr. Renate Sommer (CDU) scharfe Kritik an den geplanten Nährwertprofilen in der Claims-Verordnung. Wenn Werbung für Produkte nicht mehr möglich sei, dann sorge dies in einem gesättigten Markt wie dem der Lebensmittel dafür, dass Produkte vom Markt verschwänden oder innovative Produkte nicht mehr hergestellt würden, aufgrund willkürlich angenommener Grenzwerte ohne wissenschaftlichen Hintergrund.
Sommer warnte davor, in den EU-Mitgliedsstaaten zusätzlich nationale Nährwertkennzeichnungen einzuführen. Hiermit wäre der Mittelstand heillos überfordert. Sie betonte: „Lebensmittelkennzeichnung ist kein Lehrbuch für gesunde Ernährung, sondern sie soll unterstützen und informieren, nicht aber dem Verbraucher seinen Lebensstil vorschreiben.“
Eine klare Absage erteilte sie auch den Forderungen nach einer verpflichtenden Herkunftsbezeichnung für Lebensmittelzutaten. „Das ist mit mir nicht zu machen“, so Sommer wörtlich.
Der Präsident des BLL, Dr. Theo Spettmann, kritisierte, dass Medien und Nichtregierungsorganisationen bisweilen populistische Verbraucherpolitik betrieben und damit die öffentliche Meinung beeinflussten. Als ein Beispiel nannte Spettmann die Debatte um die so genannten „Lebensmittel-Imitate“ im vergangenen Jahr: „Dabei wurde die Lebensmittelwirtschaft bisweilen pauschal verunglimpft.“ Davon habe der Verbraucher keinen Nutzen.
Hinsichtlich der für dieses Jahr geplanten Evaluierung des Verbraucherinformationsgesetzes verlangte Spettmann, dass der in einigen Fällen festgestellte praktische Missbrauch des Gesetzes ebenso Beachtung finde wie die erheblichen Eigeninitiativen der Wirtschaft. „Denkbare Änderungen des Gesetzes müssen mit Augenmaß und unter Wahrung der berechtigten, verfassungsmäßig verbrieften Interessen der Unternehmen erfolgen.
Ein besonderes Kompliment machte Spettmann der „Plattform für Ernährung und Bewegung e. V.“ (peb): „"peb ist etwas Besonderes, etwas Einmaliges in seiner übergreifenden Trägerschaft, seiner ursachenorientierten Ausrichtung und wissenschaftlichen Basierung.“"
Ministerialdirigentin Hildegard Rust, Vorstandsmitglied von peb, präsentierte die erfolgreichen neuen Ansätze in Form des KiTA-Projektes. Mit dessen Hilfe konnten in Kindertageseinrichtungen Veränderungen in Gang gebracht werden, um systematisch Bewegungs- und Ernährungsbildung zu verankern. Rust sagte, das KiTA-Projekt zeige, dass das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und die heimischen Unternehmen der Lebensmittelbranche ihre soziale Verantwortung im positivsten Sinne realisierten, „nämlich bei unseren eigenen Kindern".
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL):
Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette – Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und angrenzende Gebiete – an.