Sicherheitsvorkehrungen verstärkt – Lebensmittelwirtschaft prüft mit höchster Sorgfalt Guarkernmehl auf Dioxin und PCP
Berlin, - Die Lebensmittelwirtschaft prüft derzeit mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und höchster Sorgfalt Chargen von Guarkernmehl, einem Verdickungsmittel in Lebensmitteln, auf mögliche Verunreinigungen. Über das Sicherheitssystem der EU-Schnellwarnung für Lebensmittel und Futtermittel wurde die Nachricht weitergegeben, dass ein aus Indien importiertes Verdickungsmittel Guarkernmehl einer einzelnen Schweizer Firma mit Dioxin und einem heute in der Europäischen Union nicht mehr zugelassenen Pestizid Pentachlorphenol (PCP) verunreinigt war. Dies wurde im Rahmen einer Firmeneigenkontrolle entdeckt, mit der Unternehmen ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen. Seitdem haben alle Unternehmen unverzüglich die Sicherheitsvorkehrungen weiter verstärkt. „Wir nehmen die Angelegenheit sehr ernst, wenngleich laut den zuständigen Behörden der Risikobewertung durch die geringe Mengen keine Gesundheitsgefährdung zu befürchten ist“, erläutert Prof. Dr. Matthias Horst, Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbandes der Lebensmittelwirtschaft BLL (Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V.). So würden derzeit im Rahmen der Rückverfolgbarkeit alle Wege überprüft, in großem Umfang Proben gezogen und die Laborkontrollen für eine maximale Produktsicherheit weiter inten-siviert. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) stellte fest, dass die bisher bekannten Gehalte von Dioxinen und PCP, die in Endprodukten vorhanden sein können, für Verbraucher nicht gesundheitsgefährdend sind, da der Zusatzstoff nur in geringen Mengen Lebensmitteln zugesetzt wird.
Guarkernmehl ist ein geprüfter und zugelassener Zusatzstoff, der aus dem Samen der Guar-pflanze gewonnen und als Verdickungsmittel oder Stabilisierungsmittel in geringen Mengen in Lebensmitteln eingesetzt werden kann, um beispielsweise ihre Konsistenz gleichmäßig zu halten oder die Fließeigenschaften zu verbessern. Das Auftreten der Kontamination in Guarkernmehl ist überraschend, da diese Lebensmittelzutat aufgrund ihres geringen Fettgehaltes nicht zu den Lebensmitteln zählt, in denen mit einem Dioxingehalt zu rechnen ist. Insofern bestand bislang kein Anlass, den Dioxingehalt im Rahmen der unternehmenseigenen Qualitätsmaßnahmen zu untersuchen. Derzeit ist die Ursache der Kontamination noch nicht geklärt. Die Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft stehen bei der Aufklärung des Sachverhaltes und des Umfangs mit ihren Überwachungsbehörden in engem Kontakt.