Verbraucherinformationsgesetz verantwortungsvoll anwenden
Berlin, - Der Deutsche Bundestag hat gestern Abend dem seit über einem Jahr heftig diskutierten Verbraucherinformationsgesetz zugestimmt. Die Lebensmittelwirtschaft hatte im Gesetzgebungsverfahren nachdrücklich auf eine praxisgerechte Berücksichtigung betrieblicher Belange gedrängt, um die Informationsinteressen der Verbraucher und die legitimen Schutzinteressen der Unternehmen in einen angemessenen Ausgleich zu bringen.
Dem nunmehr beschlossenen Gesetz ist das erkennbare Bemühen um die Sicherstellung eines solchen Interessenausgleichs zu entnehmen. Leider bleiben wichtige Forderungen der Lebensmittelwirtschaft unberücksichtigt. Positiv zu bewerten sind der besondere Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und die angemessene verfahrensrechtliche Beteiligung der Unternehmen vor einer Offenlegung der sie betreffenden Informationen. Ferner begrüßt die Lebensmittelwirtschaft, dass im Verbraucherinformationsgesetz auf einen unmittelbaren gesetzlichen Informationsanspruch gegen die Unternehmen verzichtet wird. Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) hatte im Gesetzgebungsverfahren mehrfach darauf hingewiesen, dass das Informationsverhalten der Unternehmen ein typisches Profilierungsinstrument im Wettbewerb darstellt und insoweit auch von den Unternehmen aktiv genutzt wird. Marken- und Kundenbindung durch intensive Verbraucherkommunikation ist ein bedeutendes Element des Marktes. Ein funktionierender Wettbewerb ist daher der wichtigste Garant für eine umfassende Information der Verbraucher.
Da die vorschnelle, ungeprüfte Offenlegung von Informationen für Unternehmen unumkehrbare sowie existenzgefährdende Konsequenzen haben kann, erwartet die Lebensmittelwirtschaft von den Vollzugsbehörden, dass die Sachverhaltsaufklärung und die gesetzlich vorgesehenen Abwägungsentscheidungen mit Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein durchgeführt und die Drittbeteiligungsrechte konsequent gewahrt werden. Darüber hinaus ist für die Lebensmittelwirtschaft eine bundesweit einheitliche Anwendung des Gesetzes von besonderer Bedeutung.
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette – Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und angrenzende Gebiete – an.
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Dr. Marcus Girnau
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