Keine Planwirtschaft durch Nährwertprofile
Berlin, - Wahre, wissenschaftlich belegte Werbeaussagen auf Lebensmitteln, die den Verbraucher nicht irreführen, müssen möglich sein. Dies fordert die Lebensmittelwirtschaft im Hinblick auf die heutige Pressekonferenz des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zum Thema „Nährwertprofile“, die als Grundlage von gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln dienen sollen. "Nährwertprofile dürfen nicht diskriminierend sein und sollen auch nicht eine Nachfragelenkung im Lebensmittelmarkt nach sich ziehen", warnt Prof. Matthias Horst, Hauptgeschäftführer des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL), Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Die Lebensmittelwirtschaft begrüßt die Stellungnahme des BfR als wichtige Diskussionsgrundlage, sieht aber noch erheblichen Diskussionsbedarf bei der Erstellung der Nährwertprofile, beispielsweise bei der im Grundsatz begrüßenswerten Einteilung der Lebensmittel in einzelne Kategorien. Weiterhin ist entscheidend, dass der Mengenbeitrag der einzelnen Lebensmittel im Rahmen der gesamten Ernährung berücksichtigt wird. „Bei der Erarbeitung von Nährwertprofilen ist es außerdem unerlässlich, die wissenschaftliche Bewertung zum Maßstab der Entscheidungen zu machen. Alle Tendenzen zur Verbraucherbevormundung oder zu ideologisch motivierten Differenzierungen zwischen „guten“ und „schlechten“ Lebensmitteln, müssen verhindert werden", fordert Horst. Darüber hinaus müsse das Nährwertprofilkonzept für die Lebensmittelwirtschaft praktikabel sein und darf wirtschaftliche Innovationen nicht eindämmen. Dies würde auch im Widerspruch zu dem Brüsseler Anliegen nach einfachen und unbürokratischen, besseren Regelungen stehen.
Trotz deutlicher Kritik vieler Abgeordneter hatte das Europäische Parlament im vergangenen Jahr der Verordnung zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel (Claims) zugestimmt. Demnach dürfen gesundheitsbezogene Aussagen nur noch nach langwierigen bürokratischen Zulassungsverfahren verwendet werden. Zudem wird die Verwendung von nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben an das Nährwertprofil der Lebensmittel gebunden. Nur solche Produkte, die bestimmten Nährwertprofilen entsprechen, sollen gesundheitsbezogene Angaben machen dürfen; andere, die das Profil nicht haben, nicht. Diese „Nährwertprofile“ und die Liste gesundheitsbezogener Angaben müssen in den nächsten zwei bzw. drei Jahren erarbeitet werden. In Deutschland hat das BfR die Aufgabe übernommen, ein wissenschaftliches Konzept zur Erstellung von Nährwertprofilen zu erstellen. Nach wie vor besteht die Kritik der Lebensmittelwirtschaft, dass die Beurteilung einzelner Lebensmittel völlig verfehlt ist, weil es auf die gesamte Ernährung im Zusammenhang mit dem Lebensstil ankommt.
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und angrenzende Gebiete an.
Für weitere Informationen:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Peter Loosen, LL.M
E-Mail: ploosen[at]bll.de, Internet: www.bll.de