Pressemitteilung

Lebensmittelwirtschaft erwartet verantwortungsvolle Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes

Berlin, - Der Bundesrat stimmte heute dem heftig diskutierten Verbraucherinformationsgesetz zu. Die Lebensmittelwirtschaft hatte im Gesetzgebungsverfahren nachdrücklich auf eine praxisgerechte Berücksichtigung betrieblicher Belange gedrängt, um die Informationsinteressen der Verbraucher und die legitimen Schutzinteressen der Unternehmen in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Dieser Aufforderung ist der Bundesrat in seiner heutigen Plenarsitzung leider nicht gefolgt. Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) fordert daher die Bundesländer zu einer verantwortungsvollen und bundeseinheitlichen Anwendung der neuen Vorgaben unter Berücksichtigung folgender Erwägungen auf:

Viele behördliche Ermittlungen erweisen sich nach einer näheren Prüfung als unbegründet. Die vorschnelle, ungeprüfte Offenlegung angeblicher Rechtsverstöße, insbesondere der Inhalte nicht abgeschlossener Verwaltungsverfahren durch die Behörden, kann für Unternehmen unumkehrbare sowie existenzgefährdende Konsequenzen haben. Die Lebensmittelwirtschaft erwartet deshalb von den Bundesländern, dass die Sachverhaltsaufklärung jedes einzelnen Falles und die gesetzlich vorgesehenen Abwägungsentscheidungen angesichts der möglichen Folgewirkungen für die betroffenen Unternehmen mit Sorgfalt, Verantwortungsbewusstsein und Sensibilität durchgeführt und behördliche Schnellschüsse vermieden werden.

Mit Blick auf die erheblichen Konsequenzen einer Nennung von Produkt- oder Unternehmensnamen in der Öffentlichkeit und den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss die Behörde für die sachliche Richtigkeit der offen zu legenden Eigendaten die Verantwortung übernehmen. Hat die Behörde die Weitergabe fehlerhafter Informationen zu verantworten, muss sie in vollem Umfang dafür haften. Ferner müssen die offen gelegten Informationen aussagekräftig und für den Verbraucher verständlich sein. Dies macht in bestimmten Fällen eine Aufbereitung von Daten durch die Behörde erforderlich.

Für weitere Informationen:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Dr. Marcus Girnau
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 206143129, Fax: +49 30 206143229
E-Mail: mgirnau[at]bll.de, Internet: bll.de

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