Pressemitteilung

Ja zu Innovationen, Wettbewerb und besserer Rechtssetzung, nein zu unverhältnismäßiger Bürokratie und Bevormundung

Bonn/Berlin, - Lebensmittelwirtschaft begrüßt wesentliche verbraucherpolitische Inhalte des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD

Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) sieht in dem Koalitionsvertrag von Union und SPD im Hinblick auf die Verbraucherpolitik eine positive Ausrichtung. „Es ist richtig und wichtig für den Standort Deutschland, wenn die neue Bundesregierung, wie ankündigt, nachdrücklich die Lissabon-Strategie der EU zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft unterstützen will“, kommentiert Prof. Dr. Matthias Horst, Hauptgeschäftsführer des BLL den Vertrag der Koalition. Deregulierung des bestehenden (Gemeinschafts-) Rechts sowie eine Verbesserung der Gesetzesfolgenabschätzung und der Rechtssetzung als solcher sind dabei unverzichtbare Parameter. Der BLL begrüßt das Bekenntnis zur Stimulierung von Innovation, zur Schaffung von innovationsfreundlichen Rahmenbedingungen und zur Förderung von Zukunftstechnologien. Dazu zählt mit Blick auf die Grüne Gentechnik die Gewährleistung der Wahlfreiheit auf der Angebots- wie der Nachfrageseite und die Ermöglichung einer fairen Koexistenz aller Anbauverfahren.

Mit zwei weiteren Kernforderungen der Lebensmittelwirtschaft geht der Koalitionsvertrag uneingeschränkt konform: Ausdrücklich wird im Koalitionsvertrag auf die Notwendigkeit einer besseren länderübergreifenden Koordination der Lebensmittelkontrolle hingewiesen. Daher soll die Koordinierungskompetenz des Bundesamtes für Verbraucherschutz gestärkt werden. Schließlich wird ein eindeutiges Bekenntnis zur Arbeit der Plattform Ernährung und Bewegung (peb) formuliert. Die Länder werden aufgefordert, ihr Engagement dort zu verstärken. Dies wertet der BLL – selbst Gründungsmitglied der Plattform – als sehr positiv: „Die gemeinsame Arbeit in peb bestätigt, dass Übergewicht von Kindern nur durch ein gebündeltes und starkes gesamtgesellschaftliches Engagement zu stoppen ist“, betont Horst.

Im Hinblick auf die künftige Verbraucherpolitik wird im Koalitionsvertrag ein Gleichgewicht zwischen Verbraucher- und Wirtschaftsinteressen angestrebt. Dabei steht die neue Bundesregierung zum Leitbild der mündigen Verbraucher als eigenverantwortlich handelnde Konsumenten und Marktteilnehmer. Sie spricht sich für ein Verbraucherinformationsgesetz aus, das den hohen Ansprüchen der Verbraucher auf Information über gesundheitsgefährdende oder risikobehaftete Produkte gerecht wird. In diesem Punkt bleibt die Lebensmittelwirtschaft bei ihrer bisherigen Ablehnung weiterer gesetzlicher Informationspflichten anstelle von freiwilliger Kundeninformation. Bedeutsam ist für den BLL allerdings der Hinweis darauf, dass diese Gesetzesinitiative nicht zu unverhältnismäßiger Bürokratie oder zu unangemessenen Belastungen korrekt handelnder Unternehmen führen darf.

In dem Kapitel Verbraucherschutz des Koalitionsvertrags sieht die Lebensmittelwirtschaft insgesamt eine gute Grundlage für konstruktive und zielführende Gespräche mit der neuen Bundesregierung zu den anstehenden verbraucherpolitischen Fragen.

Alle Pressemitteilungen anzeigen