Greenpeace-Einkaufsratgeber "Essen ohne Gentechnik"
Bonn, - Die von Greenpeace in der heute präsentierten Neuauflage des "Einkaufsratgebers" auf der Grundlage der (vermutlich) eingesetzten Futtermittel vorgenommene Klassifizierung von Unternehmen und Marken in empfehlenswert und nicht empfehlenswert ist fragwürdig und trägt in keiner Weise zu der notwendigen und allseits geforderten sachlichen Verbraucheraufklärung bei. Die Abwertung bzw. Stigmatisierung rechtlich einwandfrei vermarkteter Produkte soll wohl bewusst Ängste bei den Verbrauchern wecken und deren Verunsicherung erhöhen.
Der Einsatz gentechnisch veränderter Komponenten in der Tierfütterung kann aufgrund der derzeitigen Marktlage/Verfügbarkeit bei den weltweit gehandelten proteinreichen Futtermitteln nicht ausgeschlossen werden. Tatsache ist, dass Erzeugnisse von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, nach den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen keinerlei gentechnisch verändertes Material enthalten. Dies ist im Hinblick auf Milch am 14. Januar 2005 in einer gemeinsamen Erklärung fünf namhafter Wissenschaftler nochmals ausdrücklich bestätigt worden (http://www.vetmed.fu-berlin.de/we03/). Auch sind keinerlei Veränderungen in Bezug auf Inhaltsstoffe oder Qualität feststellbar. Ferner gibt es derzeit keine zugelassenen gentechnisch veränderten Tiere, so dass die entsprechenden tierischen Produkte nicht von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) stammen. Derartige Produkte können demnach nicht als gentechnisch veränderte Lebensmittel bezeichnet werden.
Aus diesem Grunde sind Produkte von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, von den politischen Entscheidungsträgern und den gewählten Volksvertretern des Europäischen Parlaments auch als nicht kennzeichnungspflichtig nach den seit April 2004 geltenden EG-Verordnungen zur Zulassung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Lebensmittel und Futtermittel eingestuft worden. Diese EG-Verordnungen wurden mit Zustimmung der Bundesregierung auf europäischer Ebene verabschiedet. Diese Produkte sind sowohl von ihrer Zusammensetzung bzw. Beschaffenheit als auch von ihrer Kennzeichnung her (d.h. ohne Hinweis auf die Gentechnik) vollumfänglich mit dem geltenden Recht vereinbar.
Deshalb ist es den Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft im Regelfall schon aus rechtlichen Gründen weder möglich noch zumutbar, gegenüber Dritten im Hinblick auf von ihnen vermarktete tierische Produkte Garantien zur Gentechnikfreiheit der bei der Fütterung der Tiere eingesetzten Futtermittel abzugeben. Bereits aus diesem Grunde ist die von Greenpeace im Vorfeld des neu aufgelegten Einkaufsratgebers erhobene Forderung zur Abgabe einer Garantie zur Verwendung „gentechnikfreier“ Futtermittel für die vermarkteten Produkte als unse-riös anzusehen. Die gesetzlichen Kennzeichnungsvorgaben und deren verantwortungsbewusste Anwendung durch die Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft ermöglicht dem Verbraucher eine eigenverantwortliche Kaufentscheidung.
Weitergehende Verbraucherwünsche werden über die speziellen Sortimente der Lebensmittel aus ökologischem Anbau und die mit dem Hinweis „ohne Gentechnik“ gekennzeichneten Lebensmittel abgedeckt, die spezifischeren Anforderungen an die Vermeidung der Gentechnik bei Futtermitteln und Verarbeitungshilfsstoffen unterliegen, auf die die gesetzliche Regelung zum Kennzeichnungsschwellenwert im Grundsatz aber auch Anwendung findet. Unternehmensklassifizierungen -wie Greenpeace sie vornimmt- sind von ihrem Informationswert dagegen fragwürdig und daher abzulehnen.