Gericht stoppt Greenpeace-Kampagne gegen Müller
Bonn, - Das Landgericht Köln hat Greenpeace in einer heute veröffentlichten Entscheidung untersagt, seine Diffamierungskampagne gegen die Unternehmensgruppe Müller fortzusetzen. Es hat Greenpeace insbesondere verboten, die Produkte der Firma gegenüber dem Verbraucher mit irreführenden Bezeichnungen wie „Gen-Milch“ und entsprechenden Produktkennzeichnungen mit Aufklebern in und vor den Verkaufsstätten des Handels zu diskreditieren. Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) begrüßt diese Klarstellung der Rechtslage ausdrücklich, zumal er die Greenpeace-Kampagne schon vorher als unsachlich und nicht der Verbraucherinformation dienend kritisiert hatte.
Tatsache ist, dass Erzeugnisse von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert werden, nach den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen keinerlei gentechnisch verändertes Material enthalten. Auch sind keinerlei Veränderungen in Bezug auf Inhaltsstoffe oder Qualität feststellbar. Schließlich gibt es derzeit keine zugelassenen gentechnisch veränderten Tiere, so dass die entsprechenden tierischen Produkte nicht von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) stammen. Derartige Produkte können demnach nicht als gentechnisch veränderte Lebensmittel bezeichnet werden.
Aus diesem Grunde sind Produkte von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, von den politischen Entscheidungsträgern und den gewählten Volksvertretern des Europäischen Parlaments auch als nicht kennzeichnungspflichtig nach den neuen EG-Verordnungen zur Zulassung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Lebensmittel und Futtermittel eingestuft worden. Diese EG-Verordnungen wurden mit Zustimmung der Bundesregierung auf europäischer Ebene verabschiedet.
Der Einsatz gentechnisch veränderter Komponenten in der Tierfütterung kann aufgrund der derzeitigen Marktlage / Verfügbarkeit bei den weltweit gehandelten proteinreichen Futtermitteln nicht ausgeschlossen werden, ist aber vollumfänglich mit dem geltenden Recht vereinbar. Die Diffamierung unbedenklicher, rechtlich einwandfrei vermarkteter Lebensmittel mit dem alleinigen Ziel, Ängste bei den Verbrauchern zu wecken und deren Verunsicherung zu erhöhen, ist nicht hinzunehmen. Dieses Vorgehen trägt in keiner Weise zu der notwendigen und allseits geforderten sachlichen Verbraucheraufklärung bei.