Pressemitteilung

Wirtschaft setzt sich für Informationsfreiheit ein – Wissenschaftlich substantiierte Angaben müssen zulässig bleiben

Bonn, - Als viel zu restriktiv kritisiert der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL), Spitzenverband der Lebensmittelwirtschaft, den am Mittwoch dieser Woche zur Verabschiedung anstehenden Verordnungsentwurf zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben in Bezug auf Lebensmittel („Nutrition and Health Claims“). Dieser stelle ein potentielles Innovationshemmnis dar, das die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Lebensmittelwirtschaft gefährde.

Begrüßt wird die Regelungsinitiative der Europäischen Kommission jedoch im Grundsatz, denn es besteht unzweifelhaft Harmonisierungsbedarf. Die Lebensmittelwirtschaft hat auch selbst schon alternative, konkrete Lösungsvorschläge unterbreitet.

Seine Kritik hat der BLL bereits gegenüber dem zuständigen EU-Kommissar David Byrne zum Ausdruck gebracht: "„Nicht akzeptabel ist das dem Vorschlag zugrunde liegende Prinzip, dass alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, verboten sein soll. Auch mit dem Versuch über sogenannte „Nährwertprofile“ zwischen „guten“ und „schlechten“ Lebensmitteln zu unterscheiden und bestimmte Angaben ohne wissenschaftliche Rechtfertigung ganz zu verbieten, ist niemandem gedient. Im Gegenteil, die Innovationsfähigkeit der Wirtschaft und das Recht der Verbraucher auf Information werden ohne Rechtfertigung beschränkt"“, so Professor Dr. Matthias Horst, Hauptgeschäftsführer des BLL.

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