Veröffentlichung von Firmennamen entbehrt Rechtsgrundlage
Bonn, - Die Bundesländer Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Saarland, Sachsen und Thüringen wollen ab dem 22. Januar d.J. die Namen der Hersteller von Wurstwaren öffentlich nennen, deren Produkte fälschlich als rindfleischfrei etikettiert wurden. Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL), Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft in Bonn, hat heute die zuständigen Länderminister dringend gebeten, von diesem Vorhaben Abstand zu nehmen. Der Präsident des BLL, Dr. Manfred Nekola: „Die Veröffentlichung von Firmennamen ist keinesfalls gerechtfertigt; sie entbehrt jeder Rechtsgrundlage. Eine solche behördliche Veröffentlichung kann vom Verbraucher gerade in der jetzigen Situation nur als Warnung dahingehend verstanden werden, dass ihm vom Erwerb und Verzehr der in Frage stehenden Fleischwaren abgeraten wird; angeprangert wird jedoch letztlich die gesamte Produktpalette des Herstellers, wodurch ein nicht eingrenzbarer Schaden entstehen kann.“ Eine Warnung der Öffentlichkeit ist nur bei Gefahr im Verzug zulässig, die hier nicht gegeben ist. Sollten sich tatsächlich Erzeugnisse mit falscher Etikettierung im Markt befinden, muss dies selbstverständlich mit den Mitteln geltenden Rechts geahndet werden. Der Verbraucher darf über die Zusammensetzung des Produktes nicht getäuscht werden.